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Frauen und Kinder vor Gewalt schützen – und zwar jetzt! DIE LINKE erkundigt sich zum Gewalthilfegesetz in Nordsachsen
Ein Leben frei von Gewalt ist eine Frage der Menschenwürde. Doch Gewalt gegen Frauen und Kinder, sehr viel seltener auch gegen Männer, ist weit verbreitet. Was hier hilft ist klar: Echte Prävention, mehr Schutzräume, gute Beratung, bessere Schulungen für Polizei und Justiz und vor allem eine bessere Finanzierung. Die Zeit dafür ist nicht irgendwann, sie ist jetzt!
Am 31.01.2025 trat das Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft. Es beinhaltet im Wesentlichen, dass ab 2032 erstmals ein individueller, also einklagbarer Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit besteht. Dies betrifft insbesondere einen kostenfreien Platz in einem Kinder- und Frauenschutzhaus, notwendige Unterstützung sowie fachliche Beratung. Dazu muss die im Jahr 2017 verabschiedete Istanbul – Konvention, der die Bundesrepublik ein Jahr später beigetreten ist, endlich ernsthaft und kraftvoll umgesetzt werden.
Gegenwärtig sind die bestehenden Frauenschutzhäuser oft überfüllt und chronisch unterfinanziert. Viele Gewaltbetroffene bekommen keine oder nur zu späte Hilfe, weil sie aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden. Deshalb müssen in den kommenden Jahren die kommunalen Schutz-, Unterstützungs- und Präventionsstrukturen deutlich ausgebaut werden, um diese Engpässe zu überwinden.
Die LINKE will diesen wichtigen Prozess - nicht weniger als eine kommunale Pflichtaufgabe! - stärker in den Blickpunkt des Kreistags und damit der Öffentlichkeit stellen. Deshalb haben wir ein Anfrage an den Landrat gestellt. Uns interessiert, wie es um den Ist-Stand des Gewaltschutzes in Nordsachsen bestellt ist, was unbedingt noch getan werden muss, um auch bei uns die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfüllen, wie geeignete Träger für die neu aufzubauenden Strukturen gefunden werden und nicht zuletzt, wie all dies solide finanziert werden kann. Auf die Antwort sind wir gespannt. Wir erwarten sie im April.
