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Im Finanzausschuss des Kreistages endlich: Schulwege kostenfrei!
Am Dienstag, dem 15. April, tagt in Torgau der Finanzausschuss des Kreistages. Da ich Mitglied bin, fahre ich dieses Mal besonders gern hin, denn dort wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Kostenfreiheit in der Schülerbeförderung behandelt, ein Antrag übrigens, der auf Anregung und Anschreiben des Kreiselternrates an die Fraktionen entstanden ist.
Am Dienstag, dem 15. April, tagt in Torgau der Finanzausschuss des Kreistages. Da ich Mitglied bin, fahre ich dieses Mal besonders gern hin, denn dort wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Kostenfreiheit in der Schülerbeförderung behandelt, ein Antrag übrigens, der auf Anregung und Anschreiben des Kreiselternrates an die Fraktionen entstanden ist.
Dort werde ich besonders zu folgendem Widerspruch reden und den Antrag meiner Fraktion favorisieren:
Die sächsische Verfassung garantiert höchst juristisch die Unentgeltlichkeit des Unterrichtsbesuches (Art. 102) und trotzdem werden immer wieder Eltern und Schüler zu Beiträgen für Schülerbeförderung herangezogen. Eigentlich müsste der Unentgeltlichkeit des Unterrichts eben auch gleichzeitig die notwendige Beförderung zur Schule so zugeordnet sein. Aber die jetzige Rechtslage, der „Beförderungsträger“ Landkreis erhebt z.B. „Elternbeiträge“, ist mit den Verfassungsfestlegungen überhaupt nicht vereinbar.
Dabei ist die Situation durch Anmaßungen des Freistaates selbst verschuldet: Seit fast 2 Jahrzehnten wurden durch „Schul-Politik“ Schulstandorte geschlossen. Das Gerede von „notwendiger“ Schülerbeförderung ist ein „Rohrkrepierer. Und der Freistaat gebrauchte sogar einseitig das Rechtsinstrument, das direkt bis in jede Gemeinde(?) reicht, nämlich die „Feststellung des Nichtbestehens des öffentlichen Interesses (?) an der Fortführung von Schulen oder Teilen von Schulen“ (§ 24 Schulgesetz). Gemeinden und Landkreis gerieten so erheblich unter Druck, wurden (werden?) bedroht.
Und ich werde am Dienstag sagen: Die linke Kreistagsfraktion stellte von Anfang an (auch wenn ich in der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Schülerbeförderungssatzung“ bespöttelt wurde) und stellt jetzt erst recht die finanzielle Belastung von Eltern und Schülern an Kosten zur Schülerförderung angesichts neuer verfassungsrechtlicher Garantien und Möglichkeiten grundsätzlich in Frage.
Ich wundere mich überhaupt, warum in den Jahren seit 1996 kein betroffenes Elternhaus geklagt hat(wie beim Ringen um freie Lernmittel) und zwar mit dem Ziel, dass die Ermächtigung der Landkreise zur Erhebung von sogenannten „Elternbeiträgen“ bei Schülerbeförderung durch kommunale Satzung ersatzlos zu streichen , zu untersagen und darüber hinaus auch so gesetzlich zu normieren ist.
Aber meiner Fraktion und mir geht es ab Dienstag nicht darum, den Kreishaushalt durch neue, plötzliche finanzielle Zumutungen zu „kippen“.
Erstens weiß ich genau, dass freistaatliches Geld da ist, 6 Quellen kann ich ,konkret mit Haushaltstiteln, sofort nennen und ich weiß auch, dass gestützt auf § 94, Absatz 2, Satz 2 der Konkretisierung der Verfassung, jetzt ein direkter kommunaler Mehrbelastungsausgleich möglich ist. Übrigens schon für den Ausgleich kreislicher Schülerbeförderungskosten des Schuljahres 2014.
Also schon ab 01. September d. J., einen Tag nach der Landtagswahl, liebe Wählerinnen und Wähler!!
Peter Streubel, Kreisrat DIE LINKE, Stadtrat in Oschatz
