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Informationsfreiheit jetzt – ein hoffnungsvoller Startschuss für mehr Bürgerbeteiligung!
Bereits im Oktober 2012 hat die LINKE einen Beschlussantrag in den Kreistag eingebracht, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, ein „Satzung zur Informationsfreiheit“ für unseren Landkreis zu erstellen (Drucksache 1-749/12). Informationsfreiheit bedeutet, dass jede interessierte Person per Rechtsanspruch einen voraussetzungslosen und begründungsfreien Zugang zu allen amtlichen Informationen unabhängig von der Speicherform erhält, über die das Landratsamt verfügt, sofern dem nicht ausdrücklich ein gesetzliches Hindernis wie etwa das Steuergeheimnis oder der Schutz persönlicher Daten entgegen steht.
Bereits im Oktober 2012 hat die LINKE einen Beschlussantrag in den Kreistag eingebracht, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, ein „Satzung zur Informationsfreiheit“ für unseren Landkreis zu erstellen (Drucksache 1-749/12). Informationsfreiheit bedeutet, dass jede interessierte Person per Rechtsanspruch einen voraussetzungslosen und begründungsfreien Zugang zu allen amtlichen Informationen unabhängig von der Speicherform erhält, über die das Landratsamt verfügt, sofern dem nicht ausdrücklich ein gesetzliches Hindernis wie etwa das Steuergeheimnis oder der Schutz persönlicher Daten entgegen steht. Das könnte ganz überwiegend über das Internet realisiert werden, z. B. über den Ausbau des bereits bestehenden Bürgerinformationssystems. Dies wäre ein echter Qualitätssprung, denn die
bereits jetzt bestehenden individuellen Informations- und Anhörungsrechte von Bürgerinnen und Bürger z. B. im Planungs-, Bau oder im Umweltrecht setzen jeweils ein begründetes Interesse bzw. die eigene Betroffenheit voraus.
Nach dem Vorbild der Stadt Leipzig, wo eine entsprechende Satzung und erste Erfahrungen mit der Informationsfreiheit bereits existieren, wollen wir mit dem generellen Obrigkeitsstaatlichen „Amtsgeheimnis“, das noch aus Wilhelminischen Zeiten stammt, Schluss machen. Vielmehr sollen die demokratischen Kontroll- und Mitwirkungsrechte für alle Bürgerinnen und Bürger aktiviert und gestärkt werden. Nur auf diesem Weg wird es gelingen zu mehr Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung zu kommen und ganz generell die Bürgerinnen und Bürger auch bei anstehenden schwierigen Entscheidungen mit ins Boot zu holen. Nur so kann das Interesse an kommunalpolitischen Entscheidungen geweckt und damit letztlich auch der stetig sinkenden Beteiligung bei den Kommunalwahlen entgegengetreten werden.
Es ist erfreulich, dass Landrat Czupalla unsere Anregung konstruktiv aufgegriffen und eine kleine Arbeitsgruppe zwecks Vorbereitung einer Informationsfreiheitssatzung gebildet hat. Dabei ist uns durchaus bewusst, dass die Rechtsmaterie kompliziert ist, denn natürlich sind das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Daten und andere rechtliche Vorgaben zu respektieren, zumal in Sachsen bedauerlicherweise auf der Landesebene kein Informationsfreiheitsgesetz existiert. Nach mehreren Zwischenberichten im Kreisausschuss wird nun erstmals öffentlich zum kommenden Kreistag am 05. März ein abschließender Sachstandbericht zu den Arbeitsfortschritten gegeben, auf den wir gespannt sind.
Die LINKE geht davon aus, dass es nach intensiver anderthalbjähriger Vorbereitungszeit gelingen sollte, dem neu zu wählenden Kreistag 2014 – 2019 eine bürgerfreundliche Informationsfreiheitssatzung mit auf den Weg zu geben. Diese könnte bereits auf der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistages gemeinsam mit der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung beschlossen werden. Das wäre ein hoffnungsvoller Startschuss für mehr Bürgerbeteiligung.
