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Kontrollfunktion des Kreistages stärken!

Dr. Michael Friedrich

Am gestrigen Tag erhielten die Fraktionsvorsitzenden und jeweils ein weiteres Mitglied der Fraktionen Einsicht in die zwischen dem Landratsamt und verschiedenen Betreiberfirmen abgeschlossenen Verträge zu den bislang 13 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Wohnprojekten für Asylsuchende. Die zuständige Dezernentin Frau Stoye und Amtsleister Keyselt erläuterten die sehr unterschiedlichen Konditionen in den einzelnen Verträgen und standen für Fragen zur Verfügung.

 

Am gestrigen Tag erhielten die Fraktionsvorsitzenden und jeweils ein weiteres Mitglied der Fraktionen Einsicht in die zwischen dem Landratsamt und verschiedenen Betreiberfirmen abgeschlossenen Verträge zu den bislang 13 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Wohnprojekten für Asylsuchende. Die zuständige Dezernentin Frau Stoye und Amtsleister Keyselt erläuterten die sehr unterschiedlichen Konditionen in den einzelnen Verträgen und standen für Fragen zur Verfügung.

Insgesamt bestätigten sich die in der mdr-„Umschau“ vom 13.10.15 aufgestellten Behauptungen über offensichtlich nicht angemessene und möglicherweise sogar sittenwidrige Betreiberentgelte für die geplante Gemeinschaftsunterkunft in Schkeuditz/Edisonstrasse. Nach Aussage von Landrat Emanuel wird dieser Vertrag nachverhandelt (TZ 17./18.10.15). Besondere Auffälligkeiten in den anderen 12 Betreiberverträgen zeigten sich nicht. Allerdings wurde schon deutlich, dass durch die angespannte Nachfragesituation die Betreiberentgelte und die Vertragsdauer in der Tendenz steigen.

Die Schlussfolgerungen liegen für die LINKE Fraktion auf der Hand: Die Kontrollfunktion des Kreistages und seiner Ausschüsse muss massiv gestärkt werden! Auch wenn es sich bei der Unterbringung von Asylsuchenden um eine Pflichtaufgabe nach Weisung handelt, die formal-juristisch allein dem Landrat und seiner Verwaltung zur Erledigung zugewiesen ist, kann der Kreistag nicht außen vor bleiben. Diese Forderung ist schon deshalb legitim, weil die Erfüllung der Betreiberverträge in einem hohen Maß haushaltsrelevant ist. Unwirtschaftliche Verträge schmälern das ohnehin schon bis zum Zerreißen angespannte Haushaltsbudget unseres Landkreises. Denn das Land zahlt für jeden Flüchtling nur eine ohnehin nicht ausreichende Pauschale pro Monat, tritt also nicht in eine „Spitzabrechnung“ für die tatsächlich entstandenen Kosten ein. Schlechte Verträge gehen somit zu Lasten der vielen Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises. Sie schmälern die Mittel für die Jugendarbeit, die Kreisvolkshochschule, die Musikschule, den ÖPNV, die Tourismusförderung und vieles andere mehr.

Völlig unabhängig davon hat der Kreistag eine gehörige Mitverantwortung dafür, dass keine Steuermittel verschwendet werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich einige Profiteure die gegenwärtige Not mit der Flüchtlingsunterbringung zunutze machen und sich mit halbmaroden Gebäuden, die zu Lasten der Gemeinschaft saniert werden, eine goldene Nase verdienen.

Die LINKE wird zum nächsten Ältestenrat am 09.11.15 auf die wirksame Einführung dieser Kontrollpflicht drängen und eine Verständigung mit dem Landrat und den anderen Fraktionen suchen. Sinnvollerweise sollte diese Kontrolle vom Vergabeausschuss des Kreistages wahrgenommen werden. Falls notwendig ist dafür unsere Hauptsatzung zu ändern, die bislang in diesem Punkt keine eindeutigen Aussagen trifft.

Dr. Michael Friedrich, Fraktionsvorsitzender

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