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Bildquelle: Tim Reckmann / pixelio.de

Krankenversichertenchipkarte für Asylsuchende

Der Antrag der LINKEN. im Kreistag Nordsachsen, zu prüfen ob eine Krankenversichertenchipkarte für Asylsuchende eingeführt werden und damit im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch medizinische Hilfe geleistet werden kann, ist in der gestrigen Kreistagssitzung mit 30 Ja-Stimmen, 34 Nein-Stimmen und einer Enthaltung knapp gescheitert. Die Rede des Fraktionsvorsitzenden Dr. Michael Friedrich lesen Sie hier:

Dr. Michael Friedrich Torgau, 30.09.2015

Es gilt das gesprochene Wort!

Redemanuskript zum Antrag der LINKEN in Drucksache 2-141/15 betreffs Krankenversichertenchipkarte für Asylsuchende zum Kreistag am 30.09.2015

//Anrede//,

vor uns liegt ein klassischer Prüfantrag. Wir schlagen vor, den Landrat zu beauftragen, gemeinsam mit seiner Verwaltung zu prüfen, auf welche Art und Weise unser Landkreis auf vertraglicher Ebene mit einer - oder auch mit mehreren - geeigneten Krankenkassen die Übernahme der Krankenbehandlung von Asylsuchenden durch die Ausgabe einer elektronischen Krankenversichertenchipkarte gewährleisten kann.

Konkret: Es geht hier keinesfalls um die Einführung des vollumfänglichen Leistungsangebots der uns allen bekannten Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkassen nun auch für Asylsuchende. Vielmehr geht es um eine deutlich abgespeckte Variante, die exakt den stark eingeschränkten medizinischen Leistungsumfang elektronisch abbildet, der diesen Menschen in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes zusteht, siehe §§ 1, 1a AsylbLG. Natürlich muss sich der Landkreis an diese bundesrechtlich vorgegebenen Restriktionen halten, wenn er diesen wichtigen Schritt der Verwaltungsvereinfachung vornehmen will.

Aber es geht um weitaus mehr als nur um schlichte Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung, auch wenn diese Effekte keinesfalls unbedeutend sind. Bekanntlich müssen derzeitig Asylsuchende vor jedem Arztbesuch im Sozialamt höchst bürokratisch Behandlungsscheine beantragen, die nur dann ausgestellt werden dürfen, wenn die Erkrankung im Sinne des Gesetzes „akut“ ist oder sonstige „Hilfen“ und „Leistungen“ als „unerlässlich“ eingeschätzt werden. Auch wenn das Sozialamt und die einbezogenen Ärzte bei uns sichtlich bemüht sind, hier ohne Zeitverzug zu handeln und unnötige Härten zu vermeiden, sind diese Abläufe aus dreierlei Sicht kritisch.

Einmal, weil gezwungenermaßen medizinisch ungeschultes Personal diese Entscheidungen treffen muss. Personal, das anderweitig z. B. als Integrationshelfer, in der Flüchtlingssozialarbeit oder als Quartiersmanager weitaus sinnvoller eingesetzt werden könnte.

Zum zweiten, weil die behandelnden Ärzte zu völlig unnötiger Bürokratie gezwungen werden. Die seit Längerem vollelektronisch funktionierenden Arztpraxen werden gezwungen, hier auf eine zeitaufwändige Papiergestützte uneffektive Arbeitsweise zurückzufallen.

Der dritte Grund aber ist für uns der Wichtigste: Kranke Asylbewerber, egal ob nun mit oder ohne Bleibeperspektive, haben ein Grundrecht auf Menschenwürde, genauso wie dies jeder Deutsche hat, siehe Artikel 1 GG. Sie sollten im Notfall möglichst niedrigschwelligen Zugang zu den erforderlichen medizinischen Leistungen erhalten. Es glaubt doch wohl niemand im Ernst, dass die Chipkarte Medizintourismus begünstigen könnte. Geradeso, als ob sich nun ausgerechnet deshalb irgendwer auf die lebensgefährliche Fahrt mit Schlepper-Booten über das Mittelmeer animiert fühlen könnte.



Sehr geehrter Herr Landrat Emanuel, sehr geehrte Kreisräte,

ich versuche es freundlich. Unser Antrag liegt exakt seit einem Vierteljahr mit Drucksachen-Nr. vor. Er war in der Dezernentenberatung, im Gesundheits- und Sozialausschuss und im Kreisausschuss. Zusätzlich gab es in diesem Vierteljahr dreimal einen Ältestenrat, der die originäre Pflicht hat über die Tagesordnung des Kreistages und somit natürlich auch über die Zulässigkeit von Anträgen und die Befassungskompetenz des Kreistages zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu beraten. In keiner dieser Sitzungen ist mir zu Ohren gekommen, dass es auch nur geringste Zweifel an der Zulässigkeit unseres Antrages und an der Befassungskompetenz des Kreistages gibt.

Nun aber liegt den Fraktionsvorsitzenden seit gestern 18.27 Uhr eine Mail mit einer juristischen Einschätzung des Sächsischen Landkreistages vom gleichen Tag vor, dass die Befassung mit dieser Materie angeblich unzulässig sei, handele es sich doch um eine Weisungsfreie Pflichtaufgabe, für die allein der Landrat zuständig sei. Ich lasse jetzt einmal dahingestellt, wer an dieser Torschlusspanik wenige Stunden vor der Abstimmung, an dieser Überrumpelung der Fraktionen Interesse haben könnte, haben doch nur die wenigsten Kreisräte auch nur die Chance gehabt, dies Gutachten zu lesen, geschweige denn die Fraktionen dazu Stellung zu nehmen.



Es sei mir gestattet, kurz auf das Gutachten einzugehen, um eventuelle Irritationen auszuräumen.

1. Mitnichten wollen wir in den exekutiven Kernbereich eingreifen, der aus gutem Grund dem Landrat vorbehalten ist. Vielmehr stellen wir einen Prüfauftrag mit einer Verhandlungsoption. Die Prüfung der Sachlange, ob eine Verhandlung mit geeigneten Krankenkassen Sinn macht oder nicht, ob dies für den Landkreis vorteilhaft ist oder nicht, kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im Extremfall auch zu keinem Ergebnis. Insofern geht der Vorwurf des Gutachtens, wir würden mit unserem Antrag in die Vorbehaltszone der Weisungsfreien Pflichtaufgaben des Landrates eingreifen, völlig ins Leere.

2. Unser Prüfauftrag ist anders als das Gutachten vermutet sehr wohl Haushaltsrelevant. In Hamburg und in Bremen jedenfalls gibt es keine Mehrausgaben. Vielmehr werden jährlich sechsstellige Summen eingespart. Auch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die die Karte demnächst einführen werden, würden dies wohl kaum tun, wenn dadurch Mehrausgaben entstehen würden.

3. Der Landrat hat im Verhältnis zum Kreistag eine absolut vergleichbare Rechtsstellung wie ein Oberbürgermeister im Verhältnis zu seinem Stadtrat. Die Stadträte von Leipzig, Dresden und auch Chemnitz haben - teils sogar Fraktionsübergreifend und mit großen Mehrheiten - einen analogen Prüfauftrag für ihre Stadtoberhäupter beschlossen. Dem sind juristische Prüfungen in den zuständigen Rechtsämtern vorausgegangen, die keinerlei Zweifel an der Zulässigkeit eines solchen Antrags erbracht haben. Warum sollte dies auf einmal bei uns anders sein?

Nach diesen doch wohl notwendigen Erläuterungen zum plötzlich aufgetauchten Gutachten bitte ich sie nun um Zustimmung für eine überaus vernünftige Sache!

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