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Kriminell? Das Polizeigesetz

Judith Sodann

Gut, dass wir uns zuvor etwas gestärkt haben. Denn das neue Polizeigesetz für Sachsen, wenn es denn beschlossen wird, ist starker Tobak! Gravierende Befugniserweiterungen der Polizei greifen weit ins Vorfeld einer konkreten Straftat und tief in die Grundrechte jedes Einzelnen ein.

Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag, klärte uns detailliert, unterhaltsam und zugleich erschreckend in die Pläne der Regierung ein.

 

Wohnungsdurchsuchungen, Videographie mit Gesichtserkennungssoftware, Telekommunikationsüberwachung, Kennzeichenüberwachung, der Einsatz von Waffen als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“, längerfristige Observation, Meldeauflagen, elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel), …
sollen auch ohne richterliche Anordnung legitim werden, wenn nur der Verdacht auf eine künftige Straftat besteht. Damit kann aufgrund einer Prognose in die Freiheitsrechte – auch unbeteiligter Dritter - eingegriffen werden. Die Frage ist, wer diese Prognose stellen soll und wie Rechtsbegriffe wie „überschaubare Zukunft, konkrete Wahrscheinlichkeit, absehbare Zeit“ sicher bestimmt werden können. Insgesamt geht es um die Zurückdrängung der Unschuldsvermutung durch einen „Gefährderansatz“.
In der anschließenden Diskussion stellte sich die Frage, warum viele diesen Repressionen so gleichgültig gegenüberstehen bzw. sie sogar begrüßen. Eine Antwort könnte darin liegen, dass das Kriminalitätsgefühl und die Realität so weit auseinanderliegen, wie seit Jahrzehnten nicht. Dabei ist die Gewaltkriminalität seit 1993 deutlich abgesunken. Das Unsicherheitsgefühl wächst nicht nur durch manche mediale Berichterstattung, sondern auch, weil die Polizei immer weniger präsent ist. Videoüberwachung ist kein Ersatz und verhindert nicht, sondern verlagert Kriminalität.

Herzlichen Dank an Enrico Stange für einen kriminellen Abend!

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