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Linksfraktion fordert Klarheit über Kostenlast der Kommunen: Antrag für Transparenz über unzureichend finanzierte Pflichtaufgaben von Bund und Land
Die finanzielle Lage der sächsischen Kommunen spitzt sich seit Jahren zu. Landkreise, Städte und Gemeinden müssen immer mehr gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben erfüllen, bekommen dafür aber nicht ausreichend Geld. Die Folgen tragen die Menschen vor Ort: Wenn die finanziellen Spielräume kleiner werden, geraten nicht nur freiwillige Aufgaben, sondern auch die Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung unter Druck.
Die Linksfraktion im Kreistag Nordsachsen will diese strukturelle Unterfinanzierung stärker in den Mittelpunkt der Haushaltsberatungen rücken. Mit ihrem Antrag „Transparenz über unzureichend finanzierte Pflichtaufgaben von Bund und Land“ fordert sie die Kreisverwaltung auf, mit dem Haushaltsentwurf für 2027/2028 eine übersichtliche Darstellung der finanziellen Belastungen durch wesentliche Pflichtaufgaben vorzulegen. Konkret soll die Verwaltung für bis zu zehn finanziell besonders bedeutende Pflichtaufgaben darstellen, welche Aufwendungen dem Landkreis entstehen, welche Erstattungen und Zuweisungen von Bund und Land eingehen und welcher Eigenanteil beim Landkreis verbleibt. Michael Friedrich, Fraktionsvorsitzender im Kreistag und Heinrich Manser, Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Nordsachsen, erklären:
„Wir reden seit Jahren über die angespannte Finanzlage unseres Landkreises. Dabei bleibt viel zu oft unklar, welche Pflichtaufgaben uns wie viel Geld kosten und welchen finanziellen Anteil Bund und Land übernehmen. Wir wollen diese Zahlen auf den Tisch bekommen. Denn wer Aufgaben bestellt, muss dafür auch bezahlen. Dieser Grundsatz muss endlich politische Realität werden!
Es kann nicht sein, dass Bund und Land immer neue Leistungen und Standards beschließen oder bestehende Aufgaben ausweiten, während die Kommunen sehen müssen, wie sie die Rechnung bezahlen. Obwohl sie bei vielen dieser Pflichtaufgaben kaum eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben, müssen die Landkreise die Finanzierungslücken aus dem Kreishaushalt schließen. Das geht nicht nur zulasten anderer Aufgaben und der notwendigen Investitionen, sondern schränkt auch die kommunale Selbstverwaltung immer weiter ein.
Denn kommunale Selbstverwaltung bedeutet mehr, als lediglich gesetzliche Pflichtaufgaben abzuarbeiten. Sie bedeutet, dass Landkreise, Städte und Gemeinden selbst gestalten und auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort reagieren können. Dafür brauchen sie finanzielle Spielräume. Eine auskömmliche Finanzierung der übertragenen Aufgaben ist deshalb keine freiwillige Leistung von Bund und Land, sondern eine Voraussetzung dafür, dass kommunale Selbstverwaltung überhaupt funktionieren kann. Wird dieses Prinzip, so wie gegenwärtig, in Größenordnungen verletzt, müssen wir uns nicht wundern, wenn gerade auch deshalb bei vielen Menschen das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie Schaden nimmt. “
Der vollständige Antrag findet sich hier.
