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Linksfraktion Nordsachsen stellt Anfrage zu den Auswirkungen der geplanten Wohngeldreform in Nordsachsen
Im Juli hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Wohngeldes beschlossen. Darin sind u.a. scharfe Kürzungen bei der turnusmäßigen Erhöhung des Wohngeldes und der Berechnungsformel vorgesehen, was dazu führen könnte, dass rund ein Drittel der wohngeldberechtigten Haushalte aus dem Leistungsbezug herausfallen könnten.
Dies hätte spürbare Folgen: Das Risiko für Mietrückstände, Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit steigt und einem Teil der betroffenen Haushalte wird nichts anderes übrigbleiben, als Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII zu beantragen. Bei Leistungen des SGB II wären das u.a. kommunal mitfinanzierte Kosten der Unterkunft. Selbst die Bundesregierung spricht im Gesetzesentwurf von Mehrausgaben im SGB II in Höhe von 74 Millionen Euro, die auf die Kommunen entfallen – eine erhebliche Mehrbelastung für unsere klammen Kommunalkassen.
Gleichzeitig ist für uns als Linksfraktion klar: Menschen dürfen nicht aufgrund von Einsparprogrammen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Viele Menschen kämpfen schon jetzt mit steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten. Zusätzliche Kürzungen beim Wohngeld verschärfen die Probleme weiter und sorgen für zunehmende Wohnungsarmut. Unser Landkreis kann die bundesgesetzlichen Regelungen zum Wohngeld oder zur Grundsicherung nicht verändern. Für die kommunale Sozial- und Wohnungspolitik ist aber entscheidend, welche tatsächlichen Folgen diese Entscheidungen für die Menschen in Nordachsen mit seinen 30 Städten und Gemeinden haben. Wir haben deshalb bei Landrat Kai Emanuel erfragt, welche Auswirkungen die Wohngeldreform auf unseren Landkreis hat.
Die vollständige Anfrage findet sich hier.
