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NPD Verbot überfällig, aber nur erster Schritt
Die heutige Entscheidung des Bundesrates, vor dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der NPD zu stellen, findet meine volle Unterstützung. In unserem Kreistag konnte in den letzten Jahren immer wieder beobachtet werden, mit welch abseitigen und bösartigen Tiraden die vier NPD-Kreisräte gegen Minderheiten und Ausländer hetzen.
Die heutige Entscheidung des Bundesrates, vor dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der NPD zu stellen, findet meine volle Unterstützung. In unserem Kreistag konnte in den letzten Jahren immer wieder beobachtet werden, mit welch abseitigen und bösartigen Tiraden die vier NPD-Kreisräte gegen Minderheiten und Ausländer hetzen. Besonders perfide ist dabei die Tatsache, dass sich die NPD anmaßt die wahre Interessenvertreterin der Bürgerinnen und Bürger zu sein, im gleichen Atemzug aber mit giftigen Attacken die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Parteien verhöhnt und offen das Grundgesetz in Frage stellt.
Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass diese Partei in aggressiver Weise verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und daher verboten gehört. Das Beste bei einem NPD-Verbot wäre die Beendigung der Steuergeld-Finanzierung in Millionenhöhe dieser offen rassistischen und völkischen Organisation, die ungeniert an die herrschende Ideologie des „Dritten Reiches“ anknüpft. Alle Mandate der NPD in den Landtagen und den kommunalen Parlamenten würden sofort verfallen. Für die demokratische Kultur in unserer Gesellschaft und nicht zuletzt für die konstruktive Arbeit des Kreistages Nordsachsen, der in den nächsten Jahren vor gewaltigen Herausforderungen steht, wäre dies ein großer Gewinn.
Für den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe allerdings sind solche Überlegungen völlig unerheblich. Hier ist die Latte für ein Parteienverbot sehr hoch gelegt. Dies gilt erst recht, wenn die NPD nach einem Verbot vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zieht, der noch strenger prüfen wird. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Innenminister die über 1000-seitige Materialsammlung für das Verbotsverfahren sehr sorgfältig geprüft haben, um zuverlässig jegliche Infizierung durch V-Leute auszuschließen. Sollte dies nicht geschehen sein, verhelfen sie der NPD zu einem verfassungsrechtlichen Gütesiegel.
Ein NPD-Verbot wäre zwar ein großer Schritt in die richtige Richtung. Es würde aber die Probleme mit extremen Rechten in Sachsen, die sich außerhalb der Partei in braunen Kameradschaften und im „Freien Netz“ organisieren, nicht lösen. Hier ist ein sehr viel stärkeres Engagement speziell von Ministerpräsident Tillich notwendig, wenn das symbolträchtige Eintreten der Staatsregierung für ein NPD-Verbotsverfahren nicht zum Alibi für Nichtstun im alltäglichen Kampf gegen rechtsextreme Einstellungen verkommen soll.
Dr. Michael Friedrich
Fraktionsvorsitzender
