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Verfassungsänderung ist kein LINKER Tabubruch

Dr. Michael Friedrich

In einer Sondersitzung des Landtages wird heute der Entwurf für das erste Verfassungsänderungsgesetz nach 21 Jahren eingebracht und beraten, unterschrieben von den Fraktionsvorsitzenden von CDU, FDP, SPD und Grünen.

In einer Sondersitzung des Landtages wird heute der Entwurf für das erste Verfassungsänderungsgesetz nach 21 Jahren eingebracht und beraten, unterschrieben von den Fraktionsvorsitzenden von CDU, FDP, SPD und Grünen. Meine Partei saß ursprünglich mit am Verhandlungstisch und hat sich mit wichtigen politischen Positionen erfolgreich eingebracht. So hat sie bewirkt, dass als neue Verfassungsnorm der Grundsatz des sozialen Ausgleichs bei der Aufstellung der Haushaltspläne Beachtung finden muss. Damit haben Klagen gegen unsoziale Haushaltskürzungen wie z. B. das Beschneiden der Jugendpauschale künftig deutlich bessere Chancen. Außerdem hat die LINKE  vehement die Forderung von SPD und Grünen unterstützt, nachdem das Land künftig den Kommunen einen vollständigen Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben zahlen muss. Das gilt auch dann, wenn das Land ehemals freiwillige Aufgaben in Pflichtaufgaben umwandelt oder wenn durch ein Gesetz nachträglich eine finanzielle Mehrbelastung bei der Erledigung bereits bestehender Aufgaben verursacht wird. Wäre diese kommunalfreundliche Regelung bereits heute in Kraft, gäbe es im Haushalt unseres Landkreises eine um mindestens 4 Mio. Euro kleinere Haushaltslücke.

Ich glaube, dass sich meine Fraktion keinen Gefallen damit getan hat, auf Druck der Parteispitze vorzeitig aus den Verhandlungen auszusteigen. Damit überlässt sie einen Erfolg, den sie maßgeblich mit erstrittenen hat, den politischen Konkurrenten. Auch wenn wir LINKE die Schuldenbremse als Haushaltsinstrument grundsätzlich ablehnen, müssen wir doch zur Kenntnis nehmen, dass sie seit einigen Jahren im Grundgesetz steht und nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit gekippt werden kann. Sie wird also ohnehin in Sachsen ab 2020 wirksam werden, so dass deren vorzeitige Aufnahme in die Sächsische Verfassung folgenlose Symbolpolitik ist. Wichtiger ist, dass die sächsische Schuldenbremse im Vergleich zu der im GG stehenden abgemildert werden konnte. Daher ist es für mich ein Beweis von  politischer Gestaltungsfähigkeit und tatsächlicher Bündnisfähigkeit, an Verhandlungen teilzunehmen und dann zu dem errungenen Kompromiss auch zu stehen, selbst wenn es naturgemäß nicht gelungen ist, alle ursprünglichen Forderungen unterzubringen. Andere wichtige Verfassungsänderungen wie z. B. eine deutliche Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide standen diesmal nicht zur Diskussion, bleiben aber für die LINKE auf der Agenda.

Dr. Michael Friedrich
Fraktionsvorsitzender

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