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Volksantrag für Gemeinschaftsschule

J. Sodann

Premiere im sächsischen Landtag: nach 18 Jahren schafft es ein Gesetzentwurf aus dem Volk in dieses Gremium. Laut einer Umfrage befürworten zwei Drittel der Eltern in Sachsen eine Schulform, bei der die Kinder nicht nach der 4. Klasse getrennt und in Gymnasial- und Oberschulen aufgeteilt werden.

Umfrageergebnisse sind das eine, das andere ist, namentlich einen entsprechenden Volksantrag zu unterzeichnen und diese Meinung damit politisch relevant zu machen. 40 000 Unterschriften wären dafür nötig gewesen, 50 000 sind zusammengekommen. Die Hälfte davon haben Genossinnen und Genossen der LINKEN gesammelt, die ebenso wie Vertreter von Grünen und der SPD das Bündnis für „Längeres Gemeinsames Lernen“ unterstützt hatten. Ein toller Erfolg! Doreen Taubert, Lehrerin und Vertreterin der Bürgerinitiative, erläutert im Plenum die Beweggründe und die mit dem Antrag zum Ausdruck gebrachten Wünsche der Mehrheit der Bevölkerung:

„Wir sind davon überzeugt, so zur Chancengleichheit beizutragen, das soziale Lernen zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken. Es geht um Stressminderung, weniger Leistungsdruck und darum, die Kinder zu gegenseitiger Achtung, zu Teamwork und friedlicher Konfliktlösung zu erziehen.“

Zu Recht hat es dieses Ansinnen in den Koalitionsvertrag der Keniaregierung geschafft.

Da ist sie nun also, die große Gelegenheit, ein Bürgervotum in Sachsen zum verbindlichen Recht zu erheben.
Wenn nun aber, wie die CDU plant, die Hürden per Änderungsantrag noch weiter erhöht werden, als im niedrigschwelligen und auf Kompromiss ausgerichteten Gesetzentwurf ohnehin enthalten, wird das längere gemeinsame Lernen als Schulform neben den bereits vorhandenen unmöglich gemacht. Selbst dort, wo es Eltern, Schüler und Lehrer wollen. Das wäre direkt undemokratisch und ein gefährlicher Ausfallschritt Richtung Politikverdrossenheit.

Das kann weder im Interesse der Regierung noch im Interesse der Bevölkerung und schon gar nicht im Interesse unserer Kinder sein. Die Kurve müssen nun die Mitglieder des Schulausschusses kriegen, wo der Antrag diskutiert wird.

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