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Foto: M.H.

Zukunft braucht Schule

Seit dem 11. Januar 2016 liegt der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vor. Schon im September 2015 diskutierte die Landtagsabgeordnete Cornelia Falken mit Vertretern des Kreiselternrates, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Lehrerinnen und Kreisräten über die Schulgesetznovellierung. In einer weiteren Veranstaltung sollte - nach Vorliegen des Gesetzesentwurfs - diskutiert werden, ob sich die dort erarbeiteten Anregungen darin wiederfinden. Diesem Versprechen kam Cornelia Falken am 19. April 2016 im Bürgerhaus Eilenburg nach.

Seit dem 11. Januar 2016 liegt der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vor. Schon im September 2015 diskutierte die Landtagsabgeordnete Cornelia Falken mit Vertretern des Kreiselternrates, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Lehrerinnen und Kreisräten über die Schulgesetznovellierung. In einer weiteren Veranstaltung sollte - nach Vorliegen des Gesetzesentwurfs - diskutiert werden, ob sich die dort erarbeiteten Anregungen darin wiederfinden. Diesem Versprechen kam Cornelia Falken am 19. April 2016 im Bürgerhaus Eilenburg nach.

Dabei betonte sie, dass nach den vielen Anregungen und Kritiken, die es bisher schon gab, ein neuer Entwurf sinnvoll wäre, wenn man es mit der Demokratie ernst meine. Mit den wenigen von Bildungsministerin Kurth versprochenen Änderungen würde es ein schlechteres Schulgesetz als bisher. Voraussichtlich wird der Entwurf im Mai dem Landtag vorgelegt und im November beschlossen. Ein Antrag für längeres gemeinsames Lernen wurde von den Grünen, der SPD und der LINKEN eingebracht. Dies wird übrigens auch von der Wirtschaft gefordert.

Geht es nach dem Wunsch des Ministeriums würden Berufsschulen bei weniger als 750 Schülerinnen und Schülern ihren Status verlieren. Das beträfe im Freistaat 27 Berufsschulen. Auch die vorgesehene Mindestklassenstärke von 16 bereite bei Fachklassen Schwierigkeiten.

Des Weiteren soll die Stundentafel verkürzt und Lehrpläne u. a. zu Gunsten der Vermittlung sozialer Kompetenzen verändert werden. Derzeit hat Sachsen vier Stunden mehr als in der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vorgesehen. Falken sprach sich hierbei für Rahmenlehrpläne aus, die es in vielen Ländern gibt. Auch sei noch nicht sicher, ob die Schülerobergrenze bei 28 bleibt.

In der anschließenden Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die erste Klasse als die wichtigste für die Schullaufbahn im Gesetz erwähnt werden müsse. Ein wichtiges Thema ist die Inklusion, die durch die zusammengekürzten Integrationsstunden deutlich erschwert wird. Es müsste auch mehr Förderlehrer bzw. Integrationshelfer vor Ort geben. Zudem sollten dies ausgebildete Fachkräfte sein. Herr Pfeil vom Kreiselternrat sprach sich für einen Zählfaktor aus, der festlegt wieviel ein behindertes Kind je nach Grad der Behinderung an zusätzlichem Aufwand für Lehrer gilt. Eine Ausbildung der Lehrkräfte für Kinder mit Behinderung wird nicht mehr gefordert. Dabei wäre eine Weiterbildung mindestens einmal im Monat sinnvoll.

Die Naturwissenschaften dürften nicht noch weiter zusammengestrichen werden. Angesichts des vieldiskutierten Fachkräftemangels müssten diese wieder in Richtung wissenschaftliches Niveau angehoben werden. Wenn bei Personalstreichungen nach verfügbaren Lehrkräften gegangen wird, trifft dies dann auch wieder die Naturwissenschaften.

Michael Friedrich schlug vor, die Forderungen im Referentenentwurf mit Lehrerzahlen zu unterlegen, da über allem immer das Damoklesschwert der schwarzen Null schwebe. Ohne finanzielle und materielle Absicherung blieben alles nur Blütenträume.

Cornelia Falken verwies auch auf das Personalentwicklungskonzept. Die Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramtsstudium seien da, viele scheiterten aber am Numerus Clausus. Zudem müsse man versuchen, die Lehrerinnen und Lehrer die schon mit 63 in Rente gehen wollen zu halten. Die Landtagfraktion will sich vor allem auf die Themen Schülerbeförderung und Inklusion konzentrieren.

Kreisrat Peter Streubel forderte die Erhaltung der Berufsschulzentren in ihrer Anzahl. Sie müssten zu Kompetenzzentren werden, um einen Beitrag zur Integration zu leisten. Die Schülerbeförderung müsse wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Pädagogische Fachkräfte, Assistenten und Schulsozialarbeiter sollten im Gesetz genannt werden. Im §1 wäre das Anknüpfen an Aufklärung und Weltoffenheit angebracht.

 

Zum Schluss wurde noch auf das Sofortprogramm der GEW „Schulen in Not“ hingewiesen.

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