Aktuelle Meldungen
Zustimmung zum Antrag der LINKEN
Jenseits der alles dominierenden Haushaltsdiskussion beschäftigte sich der letzte Kreistag mit einem Antrag der LINKEN, der die Rolle des Kreistages als „Hauptorgan“ des Landkreises (§ 23 Landkreisordnung) deutlich aufwertet.
Jenseits der alles dominierenden Haushaltsdiskussion beschäftigte sich der letzte Kreistag mit einem Antrag der LINKEN, der die Rolle des Kreistages als „Hauptorgan“ des Landkreises (§ 23 Landkreisordnung) deutlich aufwertet.
War es bisher so, dass bei den von der Landesverfassung (Art. 84, Abs. 2) vorgesehenen Stellungnahmen des Landkreises zu wichtigen Landesgesetzen oder -planungen wie z. B. dem Landesentwicklungsplan, dem Landesverkehrsplan, dem Sächsischen Tourismus- und dem Energiekonzept oder der Neufassung von Kommunalgesetzen ganz allein die Kreisverwaltung mit dem Landrat an der Spitze die Feder führten, so müssen ab sofort die zuständigen Ausschüsse des Kreistages zwingend beteiligt werden.
Dieser nur scheinbar unspektakuläre, in der Sache aber äußerst wichtige Antrag wurde zum Schluss der letzten Kreistagssitzung ohne große Diskussion fast einstimmig, mit nur einer Enthaltung angenommen. Wenn also zukünftig das Sächsische Schulgesetz, das Kommunalabgabengesetz oder die Landkreisordnung geändert werden, wenn grundlegend neue Förderprogramme aufgelegt oder im Jahr 2014 das zukünftige Finanzausgleichsgesetz beraten werden, haben bei den entsprechenden Stellungnahmen Nordsachsens immer auch die Kreisräte ein gewichtiges Wort mitzureden. Wir werten dies als eine deutliche Aufwertung des Kreistages und als Anerkennung seiner engagierten und fachlich kompetenten ehrenamtlichen Arbeit.
Dr. Michael Friedrich
Fraktionsvorsitzender
