Kommunen müssen kämpfen
Dresdener Resolution zur Aktionskonferenz "Kommunen in Not"
Bundespolitische Entscheidungen zu dreistelligen Milliardenhilfen für die Bankenrettung
und zur Euro-Stabilisierung haben die desolate Finanzlage der meisten Kommunen zu
Unrecht in den Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit gestellt. Anders als bei Großbanken oder einzelnen Staaten der Euro-Zone erscheint den Mächtigen im Lande das
Risiko einer finanziellen Schieflage der Kommunen nicht als systemisch. Noch nicht.
Noch herrscht der Eindruck vor, die Verschuldung der Kommunen sei zwar problematisch,
aber insgesamt noch beherrschbar. Schließlich gehe es auch dem Land und dem
Bund finanziell dramatisch schlecht. Noch gelingt es den meisten Städten, Gemeinden
und Landkreisen, ihre Haushalte zu Lasten der Rücklagen, auf Kosten des Personalabbaus,
durch höhere Gebühren und Kommunalsteuern und um den Preis zunehmender
Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben im Bereich von Jugend, Sport, Kultur und
Vereinsförderung zu schließen. Noch gibt es dank der Konjunkturpakete vielerorts eine
rege Investitionstätigkeit. Noch keimt die Hoffnung, die beginnende Erholung der Wirtschaft könne die am Horizont drohende Gewitterfront der strukturellen kommunalen
Finanzkrise auflösen.
Gebündelter kommunaler Widerstand gegen die drohende Unterfinanzierung der Kommunen ist gegenwärtig noch eine Seltenheit. Vielmehr scheint jeder der 10 Landkreise,
der 178 Städte und der 307 Gemeinden in Sachsen zu versuchen, allein für sich noch
irgendwie über die Runden zu kommen. Erklärbar ist dieses Abwarten auch durch einen
abermaligem FAG-Kompromiss, in welchem die kommunalen Spitzenverbände dem
Freistaat immerhin die Zusicherung abgerungen haben, in den Jahren 2011 und 2012
die frei verfügbaren Mittel im Finanzausgleich nicht entsprechend den Steuermindereinnahmen zu kürzen, sondern auf dem Stand des Jahres 2010 zu verstetigen. Dies allerdings um den hohen Preis, dass die investiven Zuweisungen im Finanzausgleich fast gegen Null gefahren werden und es anders als im Wahljahr 2009 in den kommenden Jahren außerhalb des Finanzausgleichs keine Investitionspauschale mehr geben wird.
Wir wollen nicht beim Abwarten und beim Problemerklären stehen bleiben. Wir
wollen die Kommunen und die gesamte Gesellschaft zum deutlichen Widerspruch
und zum organisierten Widerstand gegen die Hinhaltepolitik der sächsischen
Staatsregierung gegenüber den Kommunen und gegen die Ignoranz der kommunalen
Problemlage durch die Bundesregierung ermuntern!
Dafür gibt es gute Gründe. Weder der ausgehandelte FAG-Kompromiss noch das
Wirken der Gemeindefinanzreformkommission auf der Bundesebene sind echte Hoffnungszeichen.
Sie beseitigen nicht die Ursachen der kommunalen Finanzkrise und laborieren
nur an den Symptomen herum. Die strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen
in Ost wie in West, in Nord wie in Süd ist nachweislich nicht durch das Versagen
der Kommunen und ebenso wenig durch überhöhte Anspruchserwartungen der
Bürgerinnen und Bürger an einen Staat entstanden, der sich einfach nicht mehr die bisherigen Standards leisten könne, wie uns neoliberale Politikerinnen und Politiker einzureden versuchen. Entstanden ist die Krise vielmehr durch die unsolidarische Umvertei
lungs- und ungerechte Steuerpolitik unter Rot-Grün, Schwarz-Rot und Schwarz-Gelb in
der letzten Dekade, die systematisch die Einnahmeseite der Kommunen zerstört hat
und weiter zu zerstören droht. Solange diese unsolidarische und kommunalfeindliche
Politik nicht geändert wird und es endlich wieder zu einer gerechten Finanzierung des
Öffentlichen im Lande kommt, werden die Probleme bestehen bleiben und sich sogar
noch verschärfen.
Ohne Politikwechsel auf der Bundes- und der Landesebene ist absehbar, dass trotz
rigoroser eigener Sparbemühungen der Städte, Gemeinden und Landkreise die kommunalen Schulden weiter wachsen und ähnlich wie jetzt bereits in westdeutschen
Städten in zunehmenden Maße Kassenkredite für die Finanzierung laufender Ausgaben
in Anspruch genommen werden müssen. Ohne Politikwechsel sind weitere Steuererhöhungen und Gebührenanhebungen, neue Haustarifverträge, rigorose Einstellungsstopps, schleichende Reduzierungen von Öffnungszeiten und Verlängerungen von Bearbeitungszeiten absehbar. All das geht zu Lasten der Gemeindebürgerinnen und
-bürger und der Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen. Der Druck auf Einsparungen
beim Nahverkehr, bei der Jugendförderung, bei den Theatern, den Volkshochschulen,
den Musikschulen und bei der Vereinsförderung wird zunehmen. Auch die
Wirtschaftsförderung wird darben müssen.
Eine besondere Gefahr aber stellt das fast völlige Wegbrechen der kommunalen Investitionstätigkeit dar. Fallen die Zuschüsse für kommunale Investitionen weg, wird es den meisten Kommunen nicht mehr gelingen, die notwendigen Eigenmittel für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen darzustellen. Der Schaden ist ein vierfacher:
Kommunales Geld kann nicht mehr veredelt werden, die kommunale Infrastruktur wird
nicht weiterentwickelt, sondern erleidet einen Substanzverlust, der regionale Arbeitsmarkt
bricht ein und mit ihm die kommunalen Steuereinnahmen. Dabei wäre gerade in
der Krise antizyklisches Handeln das Gebot der Stunde.
Wir fordern die sächsische Staatsregierung und die Bundesregierung auf, nach dem Muster der Bankenrettung einen Schutzschirm über die Kommunen aufzuspannen.
Die sächsische Staatsregierung muss ihrer verfassungsgemäßen Verpflichtung
nach Artikel 87 Absatz 1 der Landesverfassung nachkommen und dafür Sorge tragen, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Auch in den kommenden Jahren müssen ausreichende Mittel für kommunale Investitionen zur Verfügung stehen. Dafür bietet sich eine Investitionspauschale außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes an!
Wachsende Armut und anhaltend hohe Arbeitslosigkeit lassen die Sozialausgaben explodieren.
Trotz steigender Ausgaben bei den Unterkunftskosten für HARTZ-IV-
Betroffene aber senkt der Bund seinen Anteil, als ginge ihn das alles nichts an. Für die
parteienübergreifend gewünschte Verbesserung der Kinderbetreuung inklusive Rechtsanspruch zahlt nicht etwa der Bund, was nur folgerichtig wäre. Es zahlen vor allem die Kommunen und die Eltern.
Wir erwarten von der Bundesregierung die strikte Durchsetzung des Prinzips:
Wer bestellt, bezahlt! Neuen oder erweiterten Aufgaben für die Kommunen müssen immer auch adäquate Kostenregelungen folgen. Bei einer Zunahme der Intensität oder der Falldichte der vom Bund auf die Kommunen übertragenen Aufgaben müssen die Kosten zeitnah angepasst werden. Dafür benötigen die Kommunen endlich verbindliche Mitsprache- und Mitwirkungsrechte bei entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben!
Als ob das alles nicht schon genug an zusätzlicher kommunaler Belastung wäre, will die
Bundesregierung auch noch die Axt an die Gewerbesteuer legen. Dafür sollen die Kommunen Umsatzsteueranteile erhalten und das Recht bekommen, einen Zuschlag
auf die Einkommensteuer zu erheben. Abgesehen von der verheerenden Wirkung einer
solchen Regelung auf die Solidarität zwischen den Kommunen und die Gleichwertigkeit
der Lebensverhältnisse im ganzen Land würde dies bedeuten, dass entweder die
Beschäftigten die Zeche zahlen oder die Verbraucherinnen und Verbraucher. Unternehmen
sollen zwar weiterhin die kommunale Infrastruktur nutzen dürfen, wären aber künftig von deren Erhalt und Finanzierung freigestellt. Eine solche Regelung bedeutete einen späten Sieg der neoliberalen Vorkämpfer der FDP für einen platten Wettbewerbs-
Föderalismus, gleichzeitig aber eine entscheidende Schwächung der Kommunen
und eine Bedrohung der Daseinsvorsorge.
Wer die gegenwärtige Situation der Kommunen ernsthaft verbessern will, muss der
drohenden Entkoppelung der Kommunen von ihrer wirtschaftlichen Basis mit Macht
entgegentreten. Nur so können die Kommunen weiterhin als Solidarverbund funktionieren.
Nur so kann es für die Städte und Gemeinden finanzielle Anreize geben, sich weiterhin
aktiv um Unternehmensansiedlungen, Gewerbe und Infrastruktur zu kümmern.
Wir treten entschieden ein für den Erhalt der Gewerbesteuer und deren Ausbau und Stärkung zu einer stabilen Gemeindewirtschaftsteuer! Nichts spricht dagegen, dass zum Beispiel Selbständige wie Rechtsanwälte und Steuerberater entsprechende Freibeträge vorausgesetzt genauso wie das Handwerk und die Unternehmen eine solche Steuer zahlen.
Die Kommunen sind in Not. Die Lebensqualität in unseren Städten, Gemeinden und
Landkreisen steht auf dem Spiel. Das hat Folgen, nicht nur finanzielle. In Gefahr gerät
auch die Demokratie. Auf der kommunalen Ebene lebt die Demokratie bürgernah und
sehr direkt. Tausende ehrenamtliche Gemeinderäte, Stadträte, Kreisräte und Ortschaftsräte
gestalten das kommunale Leben unmittelbar mit. Haben diese aufgrund der kommunalen Finanznot oder wegen staatlich angeordneter Zwangsmaßnahmen keinen Handlungsspielraum mehr, wird der Demokratie dieses lebenswichtige ehrenamtliche
Engagement künftig verloren gehen.
Dies darf niemals geschehen!
Auch und gerade deshalb ist energischer Widerstand gegen die Sparpläne der Staatsregierung und der Bundesregierung das Gebot der Stunde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger, die Gewerkschaften, die Kirchen, die Vereine und die Verbände auf, ihre Anstrengungen zu bündeln, um dem drohenden Entzug der Grundlagen für eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung Einhalt zu gebieten. Dies ist das Gebot der Stunde, ehe es zu spät ist.
Die Kommunen werden kämpfen!