Presseartikel
Bald weniger Vorschriften? Sachsen plant neue Entlastung für Bürger und Kommunen
Durch Wegfall von Widerspruchsverfahren soll schneller Klarheit herrschen, was Ämter genehmigen und was nicht. Gemeinden und Städte dürfen auf Experimentierklauseln hoffen, die Zeit und Nerven schonen.
Dresden. Bürokratieabbau im Doppelpack: Sachsens Justizministerin Constanze Geiert und Innenminister Armin Schuster (beide CDU) wollen bis zur Sommerpause ein gemeinsames Gesetzespaket vorlegen, das für Erleichterungen bei Verwaltungsabläufen sorgt, unter anderem durch wegfallende Widerspruchsverfahren. Über die Details informierten beide Kabinettsmitglieder am Montag die Öffentlichkeit.
Von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens können unter anderem Bezieher von Wohngeld betroffen sein. Wer etwa seinen Wohngeld-Bescheid für fehlerhaft hält, legt künftig keinen Widerspruch bei der zuständigen Behörde ein, sondern kann gleich vor das Verwaltungsgericht ziehen. Geiert sagte, Widersprüche gegen die Höhe des Wohngeldes seien zu 90 Prozent erfolglos. Sie halte es daher für sinnvoll, den Bürgern im Streitfall gleich den Klageweg zu ermöglichen.
Kürzerer Streit über Windrad-Flächen oder Demo-Auflagen
Insgesamt fällt in 26 Bereichen das Widerspruchsverfahren weg. Beispiele sind das Landesplanungsgesetz, in dem es unter anderem um Windenergiebedarfsflächen geht, sowie das Versammlungsgesetz. Widersprüche entfallen zudem bei Entscheidungen nach dem Vermögensgesetz, den Approbationsordnungen für Ärzte und dem Immissionsschutzgesetz. Überwiegend handelt es sich hierbei nicht um Massenverfahren, die viele Menschen betreffen. Geiert sagte, Ziel der Reform sei es, die Behörden zu entlasten und die Verfahrensdauer zu verkürzen, ohne den Rechtsschutz zu verkürzen.
Weniger Einwohnerversammlungen und Gesetzeshürden
Die von Innenminister Schuster zusätzlich angestrebten Änderungen sollen künftig in einem „Kommunalen Freiheitsgesetz“ zusammengefasst werden. Dieses sieht neben 30 bis 40 Einzelmaßnahmen auch eine neue Experimentierklausel für Sachsens Gemeinden vor. Dabei können diese beantragen, für genau definierte Bereiche gesetzliche Regelungen für die Höchstdauer von zwei Jahren teilweise außer Kraft zu setzen. Im Anschluss wird entschieden, ob die geänderten Regelungen wieder wegfallen oder für alle Kommunen im Freistaat eingeführt werden.
Zu den geplanten Einzelregelungen gehören wiederum die Möglichkeit, dass Kommunen die Zahl ihrer vorgeschriebenen Einwohnerversammlungen selbstständig reduzieren können, eigene Wahltermine innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mit anderen Wahlen auf einen Abstimmungstag zusammenlegen dürfen oder bei geplanten Gebietsfusionen selbst über die Notwendigkeit eines vorherigen Bürgerbescheids entscheiden.
