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Presseartikel

Beratung, Anträge, Musterung: Was Kriegsdienstverweigerer in Sachsen wissen sollten

Gunnar Klehm (LVZ)

Seit Einführung des neuen Wehrdienstes werden immer mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung registriert. Das zuständige Bundesamt muss das Personal aufstocken. Beraterinitiativen organisieren sich neu.

Dresden/Leipzig. Während auch in Sachsen zum nächsten „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ an diesem Donnerstag mobilisiert wird, klingelt das Telefon von Torsten Schleip so oft wie seit Langem nicht mehr. Seit der Diskussion um einen neuen Wehrdienst in Deutschland hat der Beratungsbedarf zu Kriegsdienstverweigerung erheblich zugenommen. „Seit Oktober vorigen Jahres verzeichnen wir 50 bis 70 Beratungen im Monat“, erklärt der 60-Jährige.

Schleip ist im Verein „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen" aktiv, der Menschen berät, die sich einem Kriegsdienst mit der Waffe verweigern wollen. „Wir geben Tipps zum Verfahren und haben notfalls Kontakt zu einem versierten Anwalt“, sagt Schleip.

Seit 1989 engagiert sich der Leipziger Lehrer ehrenamtlich in der Friedensbewegung. Nach Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland im Jahr 2011 wurde ihre Beratung kaum noch nachgefragt. Nur ganz vereinzelt seien es aktive Soldaten der Bundeswehr gewesen, die über die Kriegsdienstverweigerung ihren Dienst quittieren wollten.

Was Sie zur Kriegsdienstverweigerung wissen müssen

Wie viele Berater hat der Verein in Sachsen?

Die aktiven Pazifisten vom Verein „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen” organisieren ihre Beratungsstrukturen jetzt neu. Feste Räume für Beratungsstellen gibt es nicht. Beraten wird meist telefonisch oder online. „Wir sind auch jederzeit zu einem Treffen bereit“, sagt Schleip. Zwei Berater hat der Verein in Leipzig und weitere zwei in Dresden.

Im Verein ist man sehr skeptisch, dass die Bundeswehr genügend Freiwillige für einen Wehrdienst finden wird, um die geplante Aufstockung der Truppe zu schaffen. Reichen die Freiwilligen nicht aus, kann die Bundesregierung einen Grundwehrdienst per Rechtsverordnung anordnen. „Dann wird unsere Arbeit noch mehr gefragt sein“, mutmaßt Schleip.

Dass die Zahl der Kriegsdienstverweigerer (KDV) steigt, untermauert eine Statistik des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Dort werden die KDV-Anträge abschließend bearbeitet.

Wie viele KDV-Anträge werden gestellt?

Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 stieg die Zahl deutschlandweit von knapp 200 Anträgen jährlich auf etwa 1.000. Einen weiteren Sprung gab es 2024 auf 2.200 Anträge. Im Juni jenen Jahres erklärte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in einer Befragung im Bundestag: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein.“

Anträge auf Kriegsdienstverweigerung

Mit der Diskussion um das neue Wehrdienstgesetz und dessen Beschluss kletterte die Zahl der KDV-Anträge beim Bundesamt 2025 auf 3.879. Dieses Jahr dürften es noch mehr werden. Im Januar gingen weitere 1.066 KDV-Anträge ein.

Um alle abarbeiten zu können, hat das Bundesamt mehrere Stellen für Sachbearbeitung ausgeschrieben. Die Frist, in der KDV-Anträge bearbeitet sein müssen, wurde mit dem neuen Gesetz vorsorglich auf bis zu neun Monate verlängert.

Wo kann man sich noch zu Anträgen beraten lassen?

Neben der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen” plant auch die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden, ihre Beratungstätigkeit wieder auszubauen.

Der christliche Glaube ist oft Grundlage, den Kriegsdienst zu verweigern. Auch Gewerkschaftsorganisationen oder die Linkspartei wollen KDV-Beratungen unterstützen. Hinweise zur Antragstellung gibt es auch auf der Homepage des Bundesamtes.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Wehrpflicht betrifft per Gesetz nur Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren. Demnach können nur sie einen KDV-Antrag stellen. Dabei wird unterschieden in Ungediente, aktive Soldaten und Reservisten. Die überwiegende Anzahl der Anträge kommt von Ungedienten, die wenigsten von aktiven Soldaten.

Wo muss ein Antrag gestellt werden?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zwingend beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) erfolgen muss. Erst von dort werden die Anträge ans BAFzA weitergeleitet, das endgültig über den Antrag entscheidet.

Vermeide ich mit dem Antrag eine Musterung?

Nein. Vor Bearbeitung des Antrags ist grundsätzlich die gesundheitliche Eignung im Rahmen der Musterung festzustellen. Dafür ist die Bundeswehr zuständig. Ausnahmen sind nach neuem Wehrdienstgesetz lediglich Ungediente, die vor dem 1.1.2010 geboren wurden. Über deren Anträge darf das BAFzA auch ohne Musterung entscheiden. Strukturen zur Musterung ganzer Jahrgänge sind derzeit im Aufbau.

Wer bei einer Musterung als untauglich eingestuft wird, über dessen KDV-Antrag muss nicht mehr entschieden werden. Diese Personen können auch im Verteidigungsfall zu keinem Dienst eingezogen werden. Wird der Spannungs- oder Verteidigungsfall in Deutschland ausgerufen, können Kriegsdienstverweigerer jedoch zu zivilem Ersatzdienst herangezogen werden.

Was muss ein KDV-Antrag beinhalten?

Im Grundgesetz, Artikel 4, heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Keine Lust auf Militär zu haben, reicht als Begründung nicht. Der KDV-Antrag muss ein Schreiben mit einer ausführlichen persönlichen Begründung für die Verweigerung enthalten. Zudem sind ein Anschreiben mit Bezug auf den Grundgesetzartikel und ein tabellarischer Lebenslauf erforderlich.

Wo wird am Donnerstag gegen die neue Wehrpflicht in Sachsen demonstriert?

Schülergruppen rufen für Donnerstag, den 5. März, zum bundesweiten „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ auf. In Sachsen sind aktuell unter anderem Kundgebungen in Dresden (10 Uhr, Postplatz), Leipzig (10 Uhr, Augustusplatz), Chemnitz, Zwickau und Döbeln (12.30 Uhr, Bahnhof) geplant. Auch in Pirna ist eine Demo geplant.

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