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Presseartikel

Bund und Länder einigen sich auf finanzielle Entlastungen

Stefan Lange (LVZ) & Tim Szent-Ivanyi (LVZ)

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz verständigten sich beide Seiten auf das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“. Einig war man sich auch bei der Umsetzung der Staatsmodernisierung. Bei den Themen Steuern und Leistungsgesetze gibt es hingegen noch Beratungsbedarf.

Berlin. So leicht ließ sich der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies dann doch nicht aus dem Kanzleramt entfernen. Nachdem das Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Kanzler Friedrich Merz beendet war, bot der Regierungschef ihm mehrfach freundlich an, die Abschluss-Pressekonferenz vor der Zeit zu verlassen. Lies wollte einerseits noch seinen Zug bekommen, andererseits mochte er Merz (CDU) aber offenbar auch nicht die Deutungshoheit über das rund viereinhalb stündige Gespräch überlassen. Die Beziehungen zwischen Bund und Ländern sind angespannt, da kommt praktisch jedem Satz eine Bedeutung zu. Viel wurde gesprochen während und nach der MPK, hier ein Überblick über die Hauptthemen:

Leistungskürzung bei Behinderten und Bedürftigen werden geprüft

Nachdem im April ein Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe andeutete, liefen die Träger der Freien Wohlfahrtsverbände Sturm und wiesen auf „gravierende Folgen“ hin. Sie müssen nach der MPK weiter bangen. Massive Kürzungen in einem Volumen von mehreren Milliarden Euro stehen im Raum. Was genau gekürzt wird, bleibt allerdings zunächst offen. Man werde sich „weiter genau anschauen, wo wir genau einsparen können“, sagte Merz. Erste Vorschläge lägen ja auf dem Tisch, es sei da aber noch nichts endgültig entschieden.

Dem Arbeitspapier zufolge ist unter anderem das Wunsch- und Wahlrecht bei der Hilfeauswahl betroffen – Betroffene sollen nicht mehr grundsätzlich auswählen können, ob sie zu Hause oder in einer Einrichtung wohnen wollen. Ersteres ist wegen des höheren Aufwands deutlich teurer. Der Rotstift soll außerdem beim Anspruch auf bedarfsgerechte Schulbegleitung oder bei der Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe angesetzt werden.

Bund und Länder machen als Grund dafür massiv gestiegene Kosten geltend. Demnach haben sich die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen zehn Jahren auf knapp 80 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Eine ähnliche Entwicklung gibt es bei der Eingliederungshilfe, für die bundesweit mittlerweile fast 30 Milliarden Euro aufgewendet werden. Die Zahlungen für den Unterhaltsvorschuss vervierfachten sich den Angaben zufolge in den letzten acht Jahren auf mehr als 3,2 Milliarden Euro.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch mahnte angesichts der Beratungen: „Eine Entlastung der Kommunen ist notwendig, aber mit Augenmaß. Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, sind kein Sparpotenzial, das es auszureizen gilt.“ Es gehe um Alleinerziehende, die finanzielle Hilfe bräuchten, weil der andere Elternteil nicht zahle. Es gehe um Kinder mit Beeinträchtigung, die individuelle Unterstützung bräuchten und keine Pooling-Lösung. „Einsparungen dürfen nicht auf Kosten von Menschen gehen, die es sowieso schon am schwersten haben in unserer Gesellschaft. Das ist ungerecht”, sagte Schuch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Einig bei Bund-Länder-Finanzen

Wenn der Bund bestellt, dann soll er auch zahlen. So lautet die Erklärung des Begriffes Veranlassungskonnexität. Der ist nicht nur schwer auszusprechen, seine Umsetzung war auch lange Zeit strittig. Nun einigten sich Kanzler Merz und die Länder aber darauf, dass der Bund 80 Prozent der Kosten übernimmt, die durch neue Bundesregelungen entstehen. Als Kompromisslinie waren zuletzt 75 Prozent im Gespräch.

Es gilt allerdings eine „Bagatellgrenze“ von 200 Millionen Euro. Erst ab dieser Summe muss Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ans Staatssäckel ran. Das Prinzip soll aber auch in die andere Richtung funktionieren, wie Lies erklärte: „Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben.“

Vertagung bei Steuern und Finanzen

Die Länder hatten ursprünglich gefordert, dass das „Wer-bestellt-bezahlt“-Prinzip grundsätzlich auch bei Steuergesetzen angewendet wird. Der Bund soll also auch die Ausfälle übernehmen, die im Fall von Steuersenkungen bei Ländern und Kommunen entstehen. Bei der MPK hielten die Länder an dieser Haltung fest. „Eine Steuerreform des Bundes kann nicht zur finanziellen Belastung von Kommunen oder Ländern werden“, sagte Lies bereits vor dem Treffen mit Merz – und er bekräftigte das auch danach. Sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Gordon Schnieder (CDU) forderte, die Länder müssten bei der anstehenden Reform der Einkommensteuer enger eingebunden werden. Hintergrund sind Pläne von Schwarz-Rot, kleine und mittlere Einkommen ab 2027 durch eine Steuerreform zu entlasten. Dafür brauchen sie aber die Zustimmung der Länder im Bundesrat.

Die könnte die Regierung womöglich nur bekommen, wenn sie im Gegenzug deren Mindereinnahmen kompensiert. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Bund und Länder bekommen einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent. Eine Einigung wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz nicht erzielt. Das Thema kocht also weiter. Die Lösung oder wenigstens eine Annäherung gibt es womöglich beim Koalitionsausschuss am 1. Juli.

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