Presseartikel
Die Bundesmilliarden aus Berlin fließen: Wer bekommt in Sachsen wie viel davon?
Hinter den Kulissen wird eifrig um die Anteile am Bundessondervermögen gerangelt. Bei den sächsischen Landkreisen und Gemeinden sind vor allem die Gelder für Straßenprojekte und den Schulhausbau begehrt.
Dresden. Lange hat Sachsen darauf gewartet, jetzt ist der Berliner Geldregen auch hierzulande angekommen: Zusammen 4,8 Milliarden Euro werden in den kommenden Jahren in den Freistaat fließen, mit deren Hilfe vor allem nachhaltige Investitionen bezahlt werden sollen.
Über die Aufteilung dieser Riesensumme hatten sich Freistaat und Kommunen überraschend schnell einigen können. Bereits im Oktober vergangenen Jahres stand fest, dass insgesamt 2,8 Milliarden Euro direkt an die Städte, Gemeinden und Landkreise gehen.
Allerdings dürfen die nur über einen Teil dieser Summe völlig frei verfügen. Knapp 1,1 Milliarden ihres Anteils müssen zwingend für kommunale Investitionen ausgegeben werden: 45 Prozent davon für Straßenbauprojekte und weitere 45 Prozent für den Schulhausbau. Die verbleibenden zehn Prozent sind für den Krankenhausbau vorgesehen. Eine Vorgabe der Staatsregierung, die die Kommunen nach etwas Zögern auch akzeptierten.
Schulbau: Großstädte mit vielen Schülern wollen Löwenanteil
Trotz dieser grundsätzlichen Einigung gibt es jetzt aber neuen Klärungsbedarf und der betrifft die Aufteilung dieses Investitionspakets zwischen den Kommunen selbst. Bei den Mitteln für den Schulhausbau drängten die Interessenvertreter der großen Städte lange auf einen ganz speziellen Verteilerschlüssel: Sie fordern eine Aufteilung nach der jeweiligen Schülerzahl vor Ort. Das mag nachvollziehbar sein, hätte aber spürbare Konsequenzen: Der Anteil der kleineren Kommunen würde spürbar geringer ausfallen.
Nach heftigem Streit hinter den Kulissen deutet sich hier inzwischen aber ein Kompromiss an. Demnach könnten die Metropolen Dresden, Leipzig und Chemnitz künftig 40 Prozent und die Landkreise und kreisangehörigen Kommunen 60 Prozent der Schulmittel erhalten. Auch bei den Straßenbaugeldern ist nunmehr ein solches Aufteilungsverhältnis vorgesehen.
Kabinett verschiebt Rechtsverordnung: Einigung aber in Sicht
Über die letzten Details wird zurzeit noch verhandelt. Die bisherige Uneinigkeit hatte jedoch schon Konsequenzen: Die für den 10. März vom Kabinett von Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) vorgesehene Verabschiedung einer neuen Rechtsverordnung, die die künftige Verteilung gesetzlich regeln soll, wurde verschoben. Sollte man sich nun schnell einigen, könnte dieser Beschluss in den kommenden Tagen nachgeholt werden.
Doch der reiche Geldsegen aus Berlin bereitet jetzt nicht nur den sächsischen Kommunen, sondern auch dem Freistaat Kopfschmerzen. So besteht über die detaillierte Verwendung dessen Anteils ebenfalls nur zum Teil Klarheit. Auf jeden Fall sollen 180 Millionen Euro davon für die Sanierung der Landesfeuerwehrschule in Nardt verwendet werden. Weitere 100 Millionen Euro sind für einen Masterplan zur Stabilisierung der Wirtschaftsregion Südwestsachsen vorgesehen sowie weitere 140 Millionen Euro für Digitalprojekte – hier insbesondere für den Bau eines neuen kommunalen Landesrechenzentrums. Auf 60 Millionen Euro kann die Stadt Leipzig im Rahmen ihrer laufenden Olympiabewerbung hoffen.
Viererbündnis verhandelt erneut über staatliche Investitionen
Über die dem Freistaat verbleibenden gut 1,5 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen wird dagegen intern weiterverhandelt – demnächst auch mit den Grünen und Linken. Deren Stimmen werden schließlich gebraucht, um das geplante Gesamtpaket der CDU-SPD-Minderheitsregierung sicher durch den Landtag zu bringen.
Eine erste Tendenz für das künftige große Geldausgeben zeigt ein gemeinsamer Entschließungsantrag aller vier beteiligten Fraktionen auf. Demnach sollen zu den bereits bekannten Projekten wie Nardt oder Südwestsachsen künftig auch der Ausbau des sächsischen Radwegenetzes und der Bahnstrecke Chemnitz–Geithain sowie des öffentlichen Nahverkehrs generell priorisiert werden.
Andere hohe Hürde beim Geldausgeben offenbar genommen
Für ein völlig anderes Problem beim Einsatz der Bundesgelder, welches seit Wochen schwer auf den Schultern fast aller sächsischen Empfänger lag, gibt es dagegen offenbar eine Lösung. So stand lange Zeit im Raum, dass das Sondervermögen aus Berlin nicht dafür genutzt werden darf, damit notwendige Eigenanteile zur Nutzung von anderen Förderprogrammen des Bundes zu bezahlen – Stichwort „illegale Doppelförderung“.
Nachdem gegen diese Einschränkung mittlerweile nicht nur Sachsen, sondern alle Bundesländer gemeinsam in Berlin Sturm gelaufen sind, zeichnet sich hier eine zufriedenstellende Einigung ab, so der Tenor aus den entsprechenden Verhandlungskreisen. Zumindest bei diesem Punkt kann offenbar schon mal aufgeatmet werden.
