Zum Hauptinhalt springen
Presseartikel

Regelungen zum Bildungsurlaub in Sachsen

Andreas Debski, LVZ

Es war knapp, doch am Ende gab es eine Mehrheit für die Bildungszeit. Für den Kompromissvorschlag der CDU/SPD-Minderheitskoalition stimmten am Mittwoch Grüne, Linke und weite Teile des BSW. Da sechs Abgeordnete der Union gegen den neuen, gesetzlichen Anspruch votierten, war es für die Koalition eng geworden.

Damit können sich Beschäftigte in Sachsen ab 2027 für drei Tage pro Jahr von der Arbeit freistellen lassen, um sich etwa für ihr Ehrenamt weiterzubilden. Hier ein Überblick, was genau gilt.

Weshalb gibt es in Sachsen eine Bildungszeit?

Dem Gesetz ist ein Volksantrag vorausgegangen. Gewerkschaften, Kirchen und Verbände wie der Landessportbund sowie die Freiwilligen Feuerwehren hatten rund 55.000 Unterschriften gesammelt, um einen Bildungsurlaub von fünf Tagen durchzusetzen.

Die Minderheitskoalition aus CDU und SPD hatte sich nach monatelangen Verhandlungen auf einen Kompromiss mit drei Tagen Freistellung geeinigt. Ende 2024 war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden, eine Bildungszeit einzuführen.

„Es ist ein Kompromiss, aber gerade in einer aufgeheizten gesellschaftlichen Stimmung braucht es kluge Kompromisse“, sagte Daniela Kolbe, DGB-Vorsitzende in Sachsen und Vertrauensperson des Volksantrages.

Bis auf Bayern haben nun alle anderen Länder den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsarbeit. Meist sind es fünf Tage. Niedersachsen hat das Recht seit 50, Sachsen-Anhalt seit fast 30, Thüringen seit zehn Jahren. Erhebungen haben ergeben, dass bundesweit durchschnittlich zwei Prozent der Beschäftigten tatsächlich die Freistellung nutzen. Die Kosten für den Freistaat Sachsen werden auf 12 bis 13 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.

Wer hat den gesetzlichen Anspruch?

Ab Januar 2027 haben Beschäftigte, die in Sachsen arbeiten, einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit. Diese soll es nicht nur für berufsnahe Kurse geben, sondern vor allem auch für Fortbildungen im ehrenamtlichen Bereich. Die Fortbildung müssen Beschäftigte grundsätzlich selbst bezahlen, können sie aber bei der Steuererklärung anrechnen.

Insbesondere das Ehrenamt soll mit dem neuen Anspruch gestärkt werden: etwa Übungsleiter in Sportvereinen, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes sowie von Hilfs-, Sozial- und Rettungsdiensten.

Welche Fortbildungen sind möglich?

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern wird es in Sachsen ein Zulassungsverfahren für Anbieter geben. Beim Wirtschafts- und Arbeitsministerium werden die zur Auswahl stehenden Angebote und Träger gesammelt. Ausschließlich Kurse aus diesem Online-Tool können dann beantragt werden. Eine entsprechende Rechtsverordnung und die Internet-Übersicht werden noch erstellt.

Ausgeschlossen sind unter anderem touristische Studienreisen, der Erwerb einer Fahrerlaubnis für private Zwecke, Erholungsfreizeit – darunter zählen etwa Yoga- oder Töpferkurse, die von Kritikern häufig angeführt werden – sowie reine parteipolitische und gewerkschaftliche Veranstaltungen.

Wie kann die Qualifizierung beantragt werden?

Der Fokus liegt auf drei Säulen: Ehrenamt, berufliche Qualifizierung und politische Bildung. Grundsätzlich können alle Beschäftigten die Bildungszeit beantragen. Allerdings gibt es Unterschiede in einzelnen Bereichen. Lehrkräfte müssen diese Fortbildungskurse in den Ferien absolvieren, Mitarbeiter von Hochschulen außerhalb der Vorlesungszeiten. Der Wunsch, die Qualifizierungszeit nutzen zu wollen, muss mindestens zwölf Wochen vor dem Beginn eines Kurses beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden.

Im Fall des Arbeitsplatzwechsels müssen sich Beschäftigte die in demselben Kalenderjahr vom bisherigen Arbeitgeber bereits gewährte Freistellung anrechnen lassen. Ein Bildungsurlaub, der aufgrund von Tarifvereinbarungen von Unternehmen oder Kommunen bereits gewährt wird, muss auf die neue Qualifizierungszeit angerechnet werden.

Was müssen Unternehmen beachten?

Der Bildungsurlaub kann verwehrt werden, wenn sich bereits ein Viertel der Beschäftigten eines Unternehmens in dem laufenden Jahr für die Qualifizierungszeit angemeldet oder eine solche absolviert hat.

Im Fall einer Ablehnung kann die Bildungszeit auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Bei Teilzeitarbeit reduziert sich der Anspruch entsprechend.

Nach Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber innerhalb von acht Wochen eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Kleinere Unternehmen mit 20 oder weniger Mitarbeitern erhalten vom Freistaat eine Entschädigung in Höhe von 115 Euro pro Tag und Beschäftigten.

Welche Kritik gibt es?

Kommunale Spitzenverbände, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Arbeitgeberverbände sehen in der Bildungszeit ein „falsches Signal zur falschen Zeit“. Angesichts aktueller wirtschaftlicher und finanzieller Herausforderungen hatten sie sich gegen die Bildungszeit gewehrt – und bis zuletzt versucht, den gesetzlichen Anspruch zu verhindern.

Des Weiteren wurde die bereits bestehende Weiterbildungsquote von 61 Prozent in Sachsen genannt. Das ist bundesweit ein Spitzenwert. „Wir akzeptieren die Entscheidung des Landtags, halten sie jedoch für einen schweren Fehler. Die Anliegen und Warnungen der sächsischen Wirtschaft sowie der kommunalen Familie wurden bewusst ignoriert“, sagte Max Jankowsky, Präsident der IHK Chemnitz und Sprecher der sächsischen IHK. Trotz der grundsätzlichen Kritik kündigte der Verband an, Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu begleiten. Dazu gehören Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie Hinweise auf betriebsnahe Qualifizierungsangebote und Fördermöglichkeiten. 

Zurück zum Kopf der Seite