Presseartikel
Verkauf unter Wert besiegelt: Nordsachsens Schullandheim in Reibitz bekommt neue Eigentümer
Aufatmen in Nordsachsen: Der Kreistag hat am Mittwoch den Verkauf des defizitären Schullandheims Reibitz beschlossen. Warum die Immobilie unter Wert veräußert wird, welches Risiko besteht und wer die neuen Eigentümer sind.
Nordsachsen. Das Schullandheim in Reibitz bleibt erhalten: Der Kreistag in Nordsachsen hat mit großer Mehrheit dem Verkauf der kreiseigenen Immobilie zugestimmt.
Das sind die Käufer des Schullandheimes Reibitz
Käuferin ist die Schullandheim Reibitz GbR, hinter der SPD-Kreisrat Heiko Wittig, Florian Horn und Louise Feder stehen. Ziel ist es, den Standort dauerhaft zu sichern und als Schullandheim weiterzuführen. Denn bisher lief es alles andere als optimal. Das Objekt war ein Zuschussgeschäft für den finanziell ohnehin arg gebeutelten Landkreis.
Der Verkauf ist politisch gewollt – obwohl der vereinbarte Kaufpreis mit 120.000 Euro deutlich unter dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert von 234.000 Euro liegt. Der Kreistag war sich allerdings schon bei seinem Beschluss im Oktober 2025 darüber im Klaren, dass die Pflicht zur weiteren Nutzung zu einem niedrigeren Marktwert führen würde als ein Verkauf ohne Auflagen. Ein geringerer Erlös wird jedoch akzeptiert, weil es wichtiger ist, dass das Schullandheim und sein Angebot auch in Zukunft erhalten bleiben.
Trotzdem schaut die Landesdirektion Sachsen besonders genau hin, sagte Jens Kabisch, zweiter Beigeordneter des Landkreises Nordsachsen und zuständig für Finanzen. Nach seinen Angaben verlangt die Landesdirektion zudem eine Sicherheitsklausel im Kaufvertrag, um Spekulationsgeschäfte auszuschließen.
Der Verkauf war öffentlich ausgeschrieben worden. Darin hatte der Kreis festgelegt, dass das Objekt nur unter der Bedingung verkauft werden soll, dass es mindestens weitere fünf Jahre als Schullandheim betrieben wird. Bis zum Ende der Abgabefrist ging allerdings nur ein einziges Angebot ein – das um die GbR von Heiko Wittig und seinen Partnern.
Neues Konzept für Schullandheim Reibitz
Nach dem vorgelegten Konzept soll nun eigens die Schullandheim Reibitz GmbH gegründet werden. Diese Gesellschaft soll Erwerb, Eigentum und langfristige Verwaltung der Immobilie übernehmen. Den laufenden Betrieb wiederum soll eine operative Gesellschaft organisieren: die Schullandheim Reibitz gGmbH als hundertprozentige Tochter der GmbH.
Das Nutzungskonzept knüpft an die bisherigen pädagogischen und sozialen Angebote an. Diese sollen weiterentwickelt werden. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige Betreibung, damit das Schullandheim auch künftig für Schulklassen, Vereine und weitere Nutzer aus der Region erhalten bleibt.
Im Landkreis wird das Konzept positiv bewertet. „Dieser Schritt ist längst überfällig, das begrüßen wir“, sagte Michael Friedrich (Die Linke). „Das Konzept macht Freude, es ist mit Herzblut und Kompetenz geschrieben.“
Die neuen Eigentümer planen umfangreiche Investitionen: rund 230.000 Euro im Jahr 2027 und weitere 130.000 Euro im Jahr 2028. Damit sollen Attraktivität und Wirtschaftlichkeit des Hauses langfristig gestärkt werden. Wittig ist sicher, dass ein Schullandheim finanziell auf soliden Füßen betrieben werden könne. Andere privat geführte Schullandheime zeigten dies.
Haushaltsrechtlich hält der Landkreis den Verkauf trotz des Preisabschlags für genehmigungsfähig. Mit dem Eigentümerwechsel würden nicht nur laufende Zuschüsse für den Betrieb entfallen, sondern auch die finanziellen Lasten für anstehende Investitionen und Sanierungen.
Fördermittel-Risiko bleibt bestehen
Allerdings bleibt ein weiteres Risiko: mögliche Fördermittelrückzahlungen. Im Schullandheim waren in den Jahren 2015 und 2019 mit Unterstützung des Eigenbetrieb Bildungsstätten Investitionen vorgenommen worden, für die noch Zweckbindungsfristen gelten.
So wurde 2015 die Abwasseranlage errichtet. Der Förderbetrag lag bei 192.395 Euro, die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre; der Restbetrag zum 1. Januar 2027 beläuft sich auf 109.000 Euro. 2019 wurde zudem das Sanitärgebäude modernisiert und instandgesetzt. Hierfür flossen 426.414 Euro Fördermittel, bei ebenfalls 25 Jahren Zweckbindung. So liegt der Restbetrag zum 1. Januar 2027 bei 293.848 Euro.
Der Verkauf muss nun dem Fördermittelgeber, dem Kommunalen Sozialverband (KSV), angezeigt werden. Entscheidend wird sein, ob dieser die weitere Nutzung unter dem neuen Betreiber als ausreichend ansieht, um die bestehenden Zweckbindungen weiterhin als erfüllt zu bewerten.
Kommt der Fördermittelgeber zu einem anderen Schluss, droht ein erheblicher finanzieller Rückschlag: Dann müsste der Eigenbetrieb Bildungsstätten Fördermittel in Höhe von rund 400.000 Euro zurückzahlen.
