Presseartikel
Windkraft-Widerstand in Sachsen: Was bringt ein Nein der Kommune wirklich?
Der Ausbau spaltet häufig ganze Ortschaften. Das Beispiel eines Bürgerentscheids in Naunhof zeigt, dass lokaler Protest das Risiko birgt, zum Bumerang zu werden. Wie ist die Lage in Sachsen?
Naunhof/Dresden. In Sachsen formiert sich zunehmend Widerstand gegen den Ausbau der Windkraft. Beispiel Landkreis Leipzig: Bei einem Bürgerentscheid haben sich jetzt in Naunhof die Gegner durchgesetzt: Damit soll die Stadt verpflichtet werden, neue Windräder auf ihrem Gebiet zu verhindern. Doch sind solche Barrieren überhaupt möglich? Eine Analyse.
Worum ging es bei dem Bürgerentscheid?
Dem Entscheid war das erfolgreiche Bürgerbegehren einer Anti-Windkraft-Bürgerinitiative vorausgegangen. Jetzt ging es um die Forderung, dass Naunhof „alle rechtlich und tatsächlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet zu verhindern“.
Eine Mehrheit – und zugleich mehr als ein Viertel der stimmberechtigten Einwohner („Quorum“) – stimmte dieser Frage zu. Der Bürgerentscheid steht einem Stadtratsbeschluss gleich. Die Kommunalpolitiker sind für drei Jahre daran gebunden. Eine Änderung ist in diesem Zeitraum nur durch einen neuen Bürgerentscheid möglich.
Wie sind die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau?
Sachsen ist – wie auch alle anderen Bundesländer – aufgrund des Windenergieflächenbedarfsgesetzes verpflichtet, bis Ende 2027 mindestens 1,3 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie zu sichern. Bis Ende 2032 muss sich der Anteil auf zwei Prozent erhöhen. Konkret liegt die Ausweisung der Flächen im Freistaat bei den vier Regionalen Planungsverbänden Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien und Region Chemnitz.
Sollten die genannten Flächenziele nicht – oder nicht rechtzeitig – erfüllt werden, gilt im gesamten Planungsbereich uneingeschränkt die Bevorzugung („Privilegierung“) von Windenergie, erklärt die Landesdirektion Sachsen (LDS). Das bedeutet, Windräder müssen nicht in den jetzt geplanten Flächen gebaut werden, sondern können nahezu überall beantragt werden. Einzige Hürde dann: Baugesetze sowie allgemeine Vorschriften für Schall- und Naturschutz. Mit anderen Worten: Es ist nicht auszuschließen, dass ein Wildwuchs von Windrädern droht.
Wie stark ist der Gegenwind in Sachsen?
In Sachsen hat der Widerstand gegen Windkraft in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Allein bei der Sachsen-Sektion des Bundesverbandes Landschaftsschutz sind 48 Bürgerinitiativen registriert: Hier wird sich vernetzt und werden Strategien beraten. Hauptgründe sind Befürchtungen wegen Gesundheitsrisiken, Lärmbelästigung, Wertverlust von Immobilien, Zerstörung des Landschaftsbildes sowie Artenschutzbedenken (Rotmilan, Fledermäuse).
Die Proteste sind über den gesamten Freistaat verteilt, mit Schwerpunkten dort, wo neue Windparks geplant sind. Unter anderem in Mittel- und Nordsachsen, im Vogtland und im Osterzgebirge sowie in Ostsachsen. Ein weiteres konkretes Beispiel kommt aus dem Kreis Meißen: Nachdem der Stadtrat die Zustimmung zu Windkraftanlagen versagt und das Landratsamt sie nachträglich genehmigt hatte, wurde die betroffene Stadt Großenhain von Kommunalpolitikern jetzt aufgefordert, zu klagen.
Was bedeutet ein kommunales Nein vor Ort für die Windkraft?
„Der Bürgerentscheid kann nicht dazu führen, dass hierdurch die Bundesgesetze außer Kraft gesetzt werden, um Windenergievorhaben von Privaten oder Firmen zu verhindern“, stellt das sächsische Infrastrukturministerium mit Blick auf den Fall Naunhof klar. Ein Bundesgesetz kann rechtlich nicht durch Kommunen ausgebremst werden. Das war beispielsweise schon bei einem Windkraft-Moratorium des Kreistages Leipzig so.
Mit einem Bürgerentscheid kann lediglich die eigene Verwaltung gebunden werden, zum Beispiel kommunale Bauplanungen für Windflächen zu unterlassen. Auch etwaige Projektierer muss die Verwaltung fortschicken. Außerdem muss die Stadt – im konkreten Fall: Naunhof – bei Genehmigungsverfahren, in denen sie Stellung nimmt, den Bau von Windrädern ablehnen.
Doch das muss nichts heißen: Die letztliche Entscheidung „kann durch Entscheidungen des Kreistages beziehungsweise Stadtrates oder Bürgerentscheide nicht unmittelbar beeinflusst werden“, betont die Landesdirektion Sachsen. Das heißt: Das Landratsamt kann trotz des Einspruchs vor Ort eine Genehmigung erteilen. Die betroffene Kommune kann aber in Widerspruch gehen und auch gegen die Entscheidung klagen.
Welche Konsequenzen haben solche Ablehnungen?
Laut Infrastrukturministerium hat der Regionale Planungsverband (RPV) Leipzig-Westsachsen auch nach dem Bürgerentscheid die Aufgabe, die bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen.
Deshalb stellt Patrick Halka, der Leiter der RPV-Planungsstelle, klar: „Wir haben den Ausgang des Bürgerentscheids zur Kenntnis genommen. Für uns hat er aber erst einmal keine Relevanz.“ Die Bedenken aus der Bevölkerung sollten nicht beiseitegewischt werden, „aber man muss sich auch der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewusst sein“.
Die Einflussmöglichkeiten von Kommunen auf die Entstehung von Windparks seien „ziemlich überschaubar“, sagt Halka. Man versuche, kommunale Belange zu berücksichtigen. Doch das bedeute nicht, „dass Kommunen, die sich besonders nachdrücklich äußern oder in denen ein Bürgerentscheid vorliegt, eher gehört werden“ – alle Städte und Gemeinden seien gleich zu behandeln.
Inwieweit kann Naunhof ein Vorbild werden?
Grundsätzlich könnte der Naunhofer Bürgerentscheid als Blaupause für andere Anti-Windkraft-Initiativen dienen. Doch die Konsequenz könnte ein Bumerang-Effekt sein.
„Die herbeigeführte Entscheidung birgt die Gefahr, dass sich die Gemeinde die Möglichkeit verbaut, das Thema Windenergie vor Ort selbst zu gestalten“, erklärt das sächsische Energie- und Klimaschutzministerium. Wenn also sehr viele Gemeinden die Pläne eines Regionalen Planungsverbands ablehnten, könnte das „zu einem ungesteuerten Ausbau von Windkraftanlagen“ führen.
„Vermutlich wäre die Abstimmung in jeder anderen Kommune ähnlich ausgegangen“, meint Henry Graichen (CDU), Landrat des Kreises Leipzig und zugleich Präsident des Sächsischen Landkreistages. Die Frage, wie die Energieversorgung gesichert werden kann, liege aber nicht im Ermessen von Kommunen.
Mit aktuell rund 0,3 Prozent der genutzten Landesfläche liegt Sachsen weit hinter den Ausbauzielen zurück und zählt zu den Bundesländern mit dem geringsten Anteil. Derzeit liegt der jährliche Netto-Stromverbrauch bei rund 22.100 Gigawattstunden (GWh). Bis 2030 könnten es laut sächsischem Energie- und Klimaprogramm bis zu 28.800 GWh werden. Dieser Mehrbedarf muss mindestens zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, schreiben die Klimaziele vor.
Welche Alternativen gibt es?
Das sächsische Energie- und Klimaschutzministerium sieht das Ergebnis des Naunhofer Bürgerentscheids als „Symptom von Fehlern der Vergangenheit“ – sprich, von mangelnder Einbindung in Entscheidungen. Minister Dirk Panter (SPD) plädiert deshalb für Bürgerräte und Bürgerdialoge auf Gemeindeebene. Auf diese Weise könnten sich die Menschen vor Ort frühzeitig mit den Voraussetzungen eines Windkraft-Projekts beschäftigen – und im besten Fall gemeinsam Lösungen oder Kompromisse entwickeln.
Um den Anreiz in den Kommunen zu erhöhen, wurde das Beteiligungsgesetz geändert: Damit werden den Städten und Gemeinden stabile Einnahmen beim Ausbau von erneuerbaren Energien garantiert. In Zeiten knapper kommunaler Kassen könnten auf diese Weise etwa Feuerwehren oder Sportvereine unterstützt oder in Ortskerne investiert werden, lautet ein Argument.
