Anfrage zur Auswirkung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu der Angemessenheit der ALG II Regelsätze

 

Sehr geehrter Herr Czupalla,

nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Höhe der Regelsätze im ALG II verfassungswidrig und muss durch die Bundesregierung mit Beginn des nächsten Jahres neu geregelt werden.In den Meldungen der Nachrichtensender wurde die Information verbreitet das die alten Regelsätze bis zur Neuregelung bestehen bleiben und die Betroffenen eine Möglichkeit haben einen „besonderen Bedarf“ zu beantragen. Hierbei wurde als Beispiel Mehrkosten für Medikamente bei chronischen Erkrankungen angeführt.Bitte beantworten Sie mir dazu nachfolgende Fragen:

 

  1. Welche Kosten kann ein Betroffener Erwachsener als besonderen Bedarf beantragen?
  2. Welche Kosten können für Kinder als besonderer Bedarf beantragt werden?
  3. Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung zur Bewilligung der Übernahme der Kosten durch die ARGE als besonderer Bedarf?
  4. In welcher Höhe werden finanziellen Aufwendungen durch den „besonderen Bedarf“ entstehen?
  5. Wer trägt die finanziellen Aufwendungen?
  6. Gibt es einen Ausgleich des Bundes, falls die Aufwendungen der Landkreis tragen muss?


Für Ihre Bemühungen Danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen


Michael Sehrt


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Antwort des Landrats