Haushaltsituation im Landkreis Nordsachsen

Kleine Anfrageder Abgeordneten Marion Junge, Linksfraktion

Der Kreistag Nordsachsen hat am 09.12.2009 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2010 und am 16.06.2010 ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2010  - 2014 beschlossen. Letzteres sieht als eine Konsolidierungsmaßnahme die  deutliche Erhöhung der Kreisumlage von bisher 29,75 % auf nunmehr 31,5 % vor. Das mit der Ausarbeitung des Haushaltssicherungskonzepts beauftragte Institut WIBERA hatte sogar eine Erhöhung der Kreisumlage auf 33,8 % vorgeschlagen, die über alle Fraktionen hinweg als zu starke Belastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und daher politisch nicht durchsetzbar abgelehnt wurde. Die Landesdirektion Leipzig als zuständige Kommunalaufsicht hat bisher weder das Haushaltssicherungskonzept noch den Haushaltsplan genehmigt, so dass in Nordsachsen die Haushaltsdurchführung nach den Vorschriften des § 78 SächsGemO zur vorläufigen Haushaltsführung erfolgt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende

Fragen an die Staatsregierung:

  1. Wann ist mit einer Genehmigung, gegebenenfalls unter welchen Auflagen, des Haushaltssicherungskonzepts 2010 – 2014 und der Haushaltssatzung mitsamt dem Haushaltsplan für das Jahr 2010 des Landkreises Nordsachsen zu rechnen?
  2. Welche Forderungen zur Qualifizierung des vom Kreistag am 16.06.2010 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts erhebt die Landesdirektion Leipzig bzw. das Staatsministerium des Inneren als Oberste Kommunalaufsichtsbehörde in den gegenwärtig stattfindenden Gesprächen gegenüber dem Landkreis Nordsachsen?
  3. Können die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordsachsen im Interesse der kommunalen Planungssicherheit und des Vertrauensschutzes mit dem vom Kreistag am 16.06.2010 beschlossenen Kreisumlagesatz von 31,5 % in die Haushaltsaufstellung für das Jahr 2011 starten?
  4. Kann der Landkreis Nordsachsen davon ausgehen, dass es im Zuge der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts 2010 – 2014 und der Haushaltsatzung 2010 auch zu einer moderaten Streckung der momentan beauflagten sehr hohen jährlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 6,966 Mio. Euro in 2010 (Soll) kommt, so z. B. indem die „Sonder-Altlast“ aus der aufgenommenen Kreditermächtigung von 20,852 Mio. Euro zur Finanzierung der Ablösevereinbarung zum Sanierungsvertrag der ehemaligen Kreissparkasse Torgau-Oschatz nicht wie beauflagt in drei Jahren, sondern in einem längeren Zeitraum getilgt wird?
  5. Welche Voraussetzungen neben der Vorlage eines bestätigten Haushaltssicherungskonzepts muss der Landkreis Nordsachsen noch erfüllen, um mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Bedarfszuweisungen gemäß § 22  des Finanzausgleichsgesetzes stellen zu können?

 

Marion Junge, MdL                                                                                                             


Antwort der Sächsischen Staatsregierung