Anfrage zur Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Nordsachsen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Czupalla,

wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Asylbewerber/innen sind zur Zeit im Landkreis Nordsachsen zentral und dezentral untergebracht? Welche Kosten trägt der Landkreis dafür jeweils?
  2. Wie verteilen sich die Asylbewerber/innen auf die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises? Welche Kosten entstehen dem Landkreis jeweils? Wer ist der jeweilige Betreiber?
  3. Welche Laufzeiten haben die jeweiligen Betreiberverträge?
  4. Welche Kriterien führten zur Bewilligung von Anträgen auf dezentrale Unterbringung?
  5. Wie werden die Bedingungen der Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften durch das Landratsamt regelmäßig überprüft?
  6. Welche Investitionen wurden in den Asylbewerberwohnheimen in den letzten 5 Jahren getätigt?
  7. Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines/einer Asylbewerbers/Asylbewerberin in einer Gemeinschaftseinrichtung in Nordsachsen?
  8. Welche Leistungen (Sachleistungen, Geld, Gutscheine) erhalten die nach AsylbLG Berechtigten in unserem Landkreis?


Mit freundlichen Grüßen

Michael Sehrt

(stellvertretender Fraktionsvorsitzender)


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Antwort des Landrats