Anfrage zur Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Nordsachsen
Sehr geehrter Herr Landrat Czupalla,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Asylbewerber/innen sind zur Zeit im Landkreis Nordsachsen zentral und dezentral untergebracht? Welche Kosten trägt der Landkreis dafür jeweils?
- Wie verteilen sich die Asylbewerber/innen auf die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises? Welche Kosten entstehen dem Landkreis jeweils? Wer ist der jeweilige Betreiber?
- Welche Laufzeiten haben die jeweiligen Betreiberverträge?
- Welche Kriterien führten zur Bewilligung von Anträgen auf dezentrale Unterbringung?
- Wie werden die Bedingungen der Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften durch das Landratsamt regelmäßig überprüft?
- Welche Investitionen wurden in den Asylbewerberwohnheimen in den letzten 5 Jahren getätigt?
- Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines/einer Asylbewerbers/Asylbewerberin in einer Gemeinschaftseinrichtung in Nordsachsen?
- Welche Leistungen (Sachleistungen, Geld, Gutscheine) erhalten die nach AsylbLG Berechtigten in unserem Landkreis?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sehrt
(stellvertretender Fraktionsvorsitzender)