Anfrage an die Kreisverwaltung Kommunalpaket 2012
Sehr geehrter Herr Czupalla, sehr geehrter Herr Emanuel,
am 25. Januar hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs, kurz das "Kommunalpaket 2012 " in Drucksache 5/7820 beschlossen. Zur Stabilisierung der Finanzlage der Landkreise soll
a) ein Teil des Abrechnungsbetrags aus dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz I des FAG - 10 Mio. Euro - vorzeitig ausgezahlt werden.
b) Weiterhin sollen die Landkreise und die Kreisfreien Städte aus den Steuermehreinahmen des Freistaates in 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 21 Mio. Euro als investive Zweckzuweisungen für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung erhalten.
Diese Mittel sind nach Artikel 3 § 1 Ziffer 5. des "Kommunalpakets 2012" im "Kreisgebiet einzusetzen", wobei gemäß Ziffer 3. Satz 2 mindestens 60 % dieser Mittel für Investitionsprojekte in den kreisangehörigen Gemeinden vorzusehen sind.
In diesem Zusammenhang frage ich Sie:
- Mit welchen zusätzlichen Einnahmen kann der Landkreis Nordsachsen in 2012 gemäß a) und b) aus dem Kommunalpaket rechnen?
- Welchen Prozentsatz größer oder gleich 60 der zusätzlichen Investpauschale plant die Verwaltung für die kreisangehörigen Gemeinden?
- Mit welchen zusätzlichen Einnahmen können jeweils die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Nordsachsens aus dem Kommunalpaket rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Friedrich
Antwort des 2. Beigeordneten Kai Emanuel
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
vielen Dank für Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Kommunalpaket 2012.
Ich möchte Ihnen meine Antworten gern vor dem Ältestenrat übergeben, zumal dieses Thema sicherlich am Vortag im Finanzausschuss bereits aufgerufen werden könnte.
Zu 1.a
Die kreislichen Schlüsselmasse im FAG 2012 beträgt knapp 500 Mio. €. Eine Erhöhung um 10 Mio. € wirkt im Kreishaushalt mit einer Steigerung von 2 %. Aufgrund der erhaltenen Abschlagszahlung im Januar rechnen wir nicht mit zusätzlichen Einnahmen gegenüber dem Planansatz. Die direkte Erhöhung aus dem Kommunalpaket beträgt ca. 750 T€.
Zu 1.b
Hierfür fließen dem Landkreis einwohnerbezogen 1.044 T€ zu.
Zu 2.
Hier kann ich Ihre Auffassung leider nicht nachvollziehen, dass die 21 Mio. unter die Aufteilungskriterien (>/=60%) fallen. Die Weitergabe der Mittel an die kreisangehörigen Kommunen bezieht sich nach der Gesetzesänderung explizit auf die Mittel (51 Mio. €) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Gewährung einer Investitionspauschale an die Kreisfreien Städte und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012 sowie über die Gewährung einer Straßenbaupauschale vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 399). Die zusätzlichen 21 Mio. stehen in Satz 2 und fallen somit nicht automatisch in eine Verteilung an die kreisangehörigen Gemeinden. Dies bedeutet ebenso, dass auch keine 10% an die Krankenhäuser gegeben werden.
Allerdings können die Landkreise die Mittel nach Abs. 5 „im Rahmen von Absatz 2 Satz 2 für Investitionsmaßnahmen im Kreisgebiet eingesetzt werden."
Gemeint ist hier sicherlich Abs. 3 Satz 2.
Bei unserem Vermögenshaushalt und den anstehenden Aufgaben gehe ich nicht davon aus, dass die Kreisräte eine Weitergabe an die kreisangehörigen Kommunen befürworten.
Zu 3. Damit mit "Keinen".
Mit freundlichen Grüßen
Kai Emanuel
2. Beigeordneter
Dezernat Finanzen