Kontinuität im Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat Czupalla, sehr geehrte Frau Stoye,

zur letzten Kreistagssitzung wurde unser Antrag zur kostenfreien
Schülerbeförderung per GO- Antrag der SPD in den Schul- und
Kulturausschuss zurücküberwiesen. Auf meinen Einwand hin, dass dieser in
der gegenwärtigen Wahlperiode wohl nicht mehr tage und auch keine
Sondersitzung des jetzigen Kreistages bis zur Neukonstituierung des
neuen Kreistages am 16.07.14 mehr zu erwarten sei; somit unser  Antrag 
der parlamentarischen Diskontinuität unterliege, also verfalle,
antworteten Sie Herr Landrat nach Konsultation mit Ihrer
Ordnungsdezernentin, dass dies so nicht zutreffe. Die Diskontinuität
gelte nicht für den Kreistag, im Unterschied zum Bundestag und zum
Landtag. Ich gehe daher davon aus, dass damit der genannte Antrag  mit
der Konstituierung des neuen Kreistages als bereits in diesen 
eingebracht gilt und von uns nicht erneut eingebracht werden muss.

Ich gestehe Ihnen offen, dass ich die genannte Rechtsauffassung, auch
wenn sie uns politisch entgegenkommt,  juristisch merkwürdig finde, da
der neue Kreistag nicht nur  theoretisch sondern durchaus auch real
völlig anders zusammengesetzt sein kann, und zwar sowohl politisch als
auch personell. Kontinuität ist also gerade nicht zwingend
vorauszusetzen. Da die genannte Rechtsauffassung auch allen  bisherigen
Erfahrungen widerspricht, es  keinen einzigen Präzedenzfall für ein
solches Vorgehen in der bisherigen Geschichte unserer Kreistage gibt und
sich weder in der SächsGemO/SächsLKrO noch in unserer Hauptsatzung
und/oder Geschäftsordnung entsprechende Hinweise finden, die diese
Rechtsauffassung stützen könnten, bitte ich Sie, mir die entsprechenden
Fundstellen eventuell auch in der Kommentarliteratur aufzuzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Friedrich

Antwort des Landrats