Stellungnahmen des Landkreises Nordsachsen zu landeserheblichen Entwicklungsplänen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen, dass sämtliche zukünftige sowie sich derzeit im Geschäftsgang befindliche Stellungnahmen des Landkreises zu landeserheblichen Entwicklungsplänen (Landesentwicklungsplan, Landesverkehrsplan, landesbezogene Umweltplanungen etc.) in den hierfür zuständigen Ausschüssen behandelt und anschließend durch den Kreistag abgestimmt werden.


Dr. M. Friedrich
Fraktionsvorsitzender


Begründung:


Die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen nach Artikel 84 Absatz (2) der Sächsischen Landesverfassung zu allen landeserheblichen Entwicklungsplänen angehört werden. Obwohl diese politischen Entscheidungen auf der Landesebene die kommunale Ebene unmittelbar beeinflussen, sind diese Stellungnahmen oftmals das einzige Instrumentarium um Einfluss auf die Landespolitik nehmen zu können. Um diese Stellungnahmen umfassend zu erarbeiten und auf eine breite Basis zu stellen sind  eine rechtzeitige Information und Einbeziehung der zuständigen Fachausschüsse  und die anschließende Legitimation durch ein Votum des Kreistages angezeigt.
Sollte eine Stellungnahme ausnahmsweise aus Zeitgründen ohne vorherige Zustimmung des Kreistages abgegeben werden müssen, ist diese unter den Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung durch den Kreistag zu stellen, um eine umfassende Beteiligung der Kreisrätinnen und Kreisräte sicherzustellen (Gremienvorbehalt).
Die Landkreisordnung bestimmt in § 23 den Kreistag als das Hauptorgan des Landkreises. Daher entspricht eine umfassende Beteiligung des Kreistages in den genannten Angelegenheiten sowohl dem Gebot demokratischer Legitimation durch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bürger als auch der aktuellen Gesetzeslage. Zudem erhalten die für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisverwaltung durch die Einbeziehung der Gremien des Kreistages eine breitere Informationsbasis und zusätzliche Sicherheit.