Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2-115/15 betreffs Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen für die Haushaltsjahre 2015/2016

Sehr geehrter Herr Landrat Czupalla, sehr geehrter Herr Emanuel,

sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,

 

namens der Fraktion DIE LINKE beantrage ich, den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Landkreises Nordsachsen für die Haushaltsjahre 2015/2016 in o. g. Beschlussvorlage nicht in der Form eines Doppelhaushaltes zu beschließen.

Beschlossen werden sollen jetzt lediglich die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2015.

Die Haushaltsdiskussion für das Jahr 2016 soll auf besser gesicherter Datengrundlage im 4. Quartal 2015 bzw. im 1. Quartal 2016 stattfinden.

 

Begründung:

 

Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind entscheidende Kriterien für eine realitätsnahe Haushaltsdiskussion. Diese sind für das Jahr 2015 weitgehend erfüllt, nicht jedoch für das kommende Jahr. Obwohl das Land seit Jahren mit Doppelhaushalten gute Erfahrungen gemacht hat und in Kürze den Doppelhaushalt 2015/2016 nebst Haushaltsbegleitgesetz und entsprechendem Änderungsgesetz zum Kommunalen Finanzausgleichsgesetz beschließen wird, was zumindest für die großen Finanzblöcke Allgemeine und Investive Schlüsselzuweisungen, Erstattung SoBEZ, Erstattung KdU-Bund, Mehrbelastungsausgleich, Straßenlastenausgleich und damit indirekt auch für die Höhe der Kreisumlage Planungssicherheit gibt, sind einige kostenträchtige Ausgabepositionen im Jahr 2016 noch relativ unklar.

 

Dies betrifft in erster Linie die tatsächlich notwendigen Ausgabepositionen für den Bereich der sozialen Pflichtaufgaben im Sozialamt und im Jugendamt, die sich in den vergangenen Jahren durch eine hohe Dynamik ausgezeichnet haben. Sehr unklar sind auch die für das Jahr 2016 tatsächlich zu erwartenden Asylbewerberzahlen, verbunden mit der Angemessenheit der nunmehr angepassten Asylbewerberpauschale. Während die Bundesregierung nach wie vor von 250.000 bis 300.000 Neuanträgen in 2016 ausgeht, sehen mehrere kommunale Spitzenverbände und NGO´s diese Zahl als viel zu gering an und halten 500.000 Neuanträge in 2016 für eine realistischere Schätzung.

Sehr bedenklich ist nicht zuletzt, dass der Verkaufserlös aus der Krankenhausstiftung, welche seit rund einem Jahr Beschlusslage des Kreistages ist, nicht einmal im Jahr 2016 haushaltstechnisch abgebildet wird. Bei aller Vorsicht vor der seit vielen Monaten unklaren Genehmigungssituation stellt sich hier die Frage, wie ernst der Kreistag seine eigenen Beschlüsse nimmt.

 

Dem Argument, dass ein Doppelhaushalt natürlich Beratungszeit im Kreistag, aber auch in den Dezernaten und Ämtern einspart und somit einen enormen Rationalisierungseffekt aufzeigt, ist in „normalen“ Haushaltszeiten ebenso zuzustimmen wie der Überlegung, dass ein Doppelhaushalt die Kontinuität der jährlichen Kreishaushalte verbessert. Allerdings sind solche Überlegungen in der ausgesprochenen Sondersituation, in der wir uns infolge der Haushaltssicherung und des nach wie vor ungenügenden Eingehens des Landes auf die strukturellen Verwerfungen (fast) aller Kreishaushalte und der überwiegenden Anzahl der Haushalte der Kommunen befindet, nicht mehr stichhaltig. Aus diesem Grund sollte der Kreistag als Hauptorgan des Landkreises von seinem Königsrecht der Haushaltsdiskussion auch im Jahr 2016 Gebrauch machen und in diesem Jahr die in o. g. Beschlussvorlage für das Jahr 2016 dokumentierten Kennziffern lediglich informativ als eine gute Vorarbeit der Finanzverwaltung für die Aufstellung des nächsten Jahreshaushaltes zur Kenntnis nehmen. Eine solche Verfahrensweise würde zudem die sehr wahrscheinliche Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für 2016 überflüssig machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Friedrich