Änderungsantrag der Fraktionen SPD/ FDP/ GRÜNE und DIE LINKE zur Vorlage 2- 015/14/2

Sehr geehrter Herr Landrat, werte Damen und Herren Kreisräte, meine Damen und Herren,

hiermit stellen die Fraktionen SPD/FDP/GRÜNE und DIE LINKE folgenden Änderungs-antrag zur Vorlage 2- 015/14/2:



Betreff:


Forderung an die Staatsregierung Sachsens in Bezug auf die Novellierung des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen




Beschlussvorschlag:


  1. Der Kreistag bekennt sich zum Ziel der Sicherstellung flächendeckender qualitativ hochwertiger Bildung. Sie ist die wichtigste Aufgabe unseres kommunalpolitischen Handelns. Der Erhalt und die Verbesserung der Attraktivität der Bildungsangebote und der materiell technischen Rahmenbedingungen für Bildung in unserem Landkreis hat oberste Priorität.


  1. Als wichtigste Grundlage zur Umsetzung dieser Leitlinien sieht der Kreistag die umgehende Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes durch den Sächsischen Landtag.


  1. Der Kreistag Nordsachsen beschließt zur Umsetzung dieser Zielsetzungen im Vorfeld dieser vorgesehenen Novellierung einen Forderungskatalog aus Sicht des Landkreises Nordsachsens zu erarbeiten und diesen den zuständigen Stellen auf Landesebene über den Sächsischen Landkreistag sowie die nordsächsischen Landtagsabgeordneten vorzulegen und sich so als kommunale Ebene aktiv und frühzeitig in den Prozess des Gesetzgebungsverfahrens einzubringen.


  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat mit der sofortigen Einrichtung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Kreisräten, Vertretern der Landkreisverwaltung und Vertretern der Kommunen, um ein Positionspapier mit den Forderungen zur Zukunft der Bildung im ländlichen Raum zu erarbeiten. Zentrale Themen sollten dabei u.a. die für Eltern kostenfreie Schülerbeförderung, der Einsatz von Schulsozialarbeitern sowie der Erhalt der Schullandschaft in seiner jetzigen Form und andere zu erarbeitende Schwerpunkte sein.


  1. Die Arbeitsgruppe Schulgesetz erarbeitet den Forderungskatalog des Landkreises Nordsachsen zur Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes bis zum 28.02.2015. Nach Beratung dieses Forderungskatalogs im Schul- und Kulturausschuss am 11.03.15, im Finanzausschuss am 24.03.15 und im Kreisausschuss am 25.03.15 beschließt der Kreistag am 22.04.2015 über den Forderungskatalog.






Begründung zum Änderungsantrag:


Seit wenigen Tagen ist bekannt, dass sich sowohl die CDU als auch die SPD als designierte neue Regierungsparteien in Sachsen dazu bekennen, das Schulgesetz novellieren zu wollen.


An diesem Prozess sollten sich die Landkreise und Kommunen als Träger der Schulen und anderer damit in Zusammenhang stehender Aufgaben wie u.a. der Schülerbeförderung intensiv beteiligen.


Die uns vorliegende Beschlussvorlage beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema kostenfreie Schülerbeförderung, was schon seit vielen Jahren eine zentrale Forderung mehrerer demokratischer Parteien ist.


Die grundsätzliche Novellierung des Schulgesetzes aber ergibt nun nicht nur die Chance, eine kostenlose Schülerbeförderung einzufordern, sondern eröffnet die Möglichkeit, auch weitere Forderungen seitens unserer kommunalen Ebene einzubringen.


Wir sollten dringend die Möglichkeit nutzen, uns als Kreistrag in eine grundsätzliche Diskussion zum Schulgesetz in unserem Freistaat einzubringen, denn unsere Forderungen beziehen sich seit Jahren nicht nur auf die kostenfreie Schülerbeförderung.


Nachdem die Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes nun in Aussicht gestellt wird, besteht aus der Sicht der Fraktionen der SPD/FDP/GRÜNE und der LINKEN die berechtigte Chance nicht nur eine Grundsatzforderung zu stellen, sondern neben der kostenlosen Schülerbeförderung auch andere wichtige Inhalte zeitgerecht in diesen Prozess der Novellierung einzubringen.


Wir haben nunmehr die Möglichkeit, über die kostenfreie Schülerbeförderung hinaus gehende Positionen innerhalb des Landkreises zu erarbeiten und über die uns zur Verfügung stehenden Gremien bzw. über unsere Landtagsabgeordneten in den Prozess der Novellierung des Schulgesetzes einzubringen.