Krisenbewältigung versus kommunale Demokratie

 

Die LINKE setzt sich für eine Kommunalpolitik ein, die dem Leitbild der Bürgerkommune verpflichtet ist: Bürgerinnen und Bürger sollen in allen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen verbindlich selbst bzw. mitentscheiden können. Dazu gehören die unbedingte Transparenz aller kommunalpolitischen Entscheidungen, weitreichende Möglichkeiten lokaler direkter Demokratie, „Informationsfreiheit“,  niedrige Quoren bei Bürgerentscheiden, Wahlalter 16, die umfassende Förderung bürgerschaftlichen Engagements als Bereicherung des kommunalen Lebens  und nicht zuletzt eine völlig neue Verwaltungskultur im „Dreiecksverhältnis“ zwischen den Einwohnern, der hauptamtlichen  Verwaltung und der ehrenamtlichen Vertretungskörperschaft: Den Bürgerinnen und Bürgern sind  kommunale Dienstleistungen zu gewährleisten, nicht zu gewähren. Die Räte sollen die Richtlinien der Politik bestimmen und die Verwaltung deren Umsetzung organisieren, nicht umgekehrt. Zugleich richten wir unsere Kommunalpolitik konsequent an den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit, der ökologischen Nachhaltigkeit sowie der Weltoffenheit und Toleranz aus.

Bei der aktuellen Krisenbewältigung erweisen sich die diversen Konjunkturpakete für die Entwicklung der kommunalen Demokratie als ambivalent. Einerseits ist es dringend geboten, dem drohenden Absturz der kommunalen Investitionen mit allen Folgeschäden auch für die Selbstverwaltung und die lokale Demokratie energisch entgegenzutreten. Dies erfolgt jetzt, wenngleich mit unzureichendem Krafteinsatz, überbordender Bürokratie und nur auf zwei Jahre beschränkt. Denn bei der Umsetzung der Konjunkturpakete sind der Zeit- und der „Bürokratiedruck“ derartig  groß, dass von Bürgerbeteiligung nicht im Entferntesten die Rede sein kann. Meist werden selbst die Räte nur nachträglich über die Entscheidungen der Verwaltung informiert. Am Beispiel Sachsens lässt sich gut verdeutlichen, wie hier straff vom Bund über die Länder in die Kommunen „durchregiert“ wird. Richtig wäre es gewesen - so wie es die LINKE/die PDS seit Jahren fordert -  eine aus Landes- und Bundesmitteln gespeiste Investitionspauschale auszureichen und diese zu verstetigen. Dann könnte die kommunale Vernunft entscheiden, wo was wann wie gefördert wird.

Andererseits zeigt sich jetzt, welche fatalen Folgen die Tatsache nach sich zieht, dass bei der Föderalismusreform die Kommunen nur am Katzentisch saßen und sitzen. In der bereits beschlossenen Reformstufe I wurde nämlich das GG so verändert, dass direkte Aufgaben- und Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen für die Zukunft strikt verboten sind. Damit wurden die Kommunen  zur alleinigen Verfügungsmasse der Länder. Bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II kommen nun aber 80% der finanziellen Mittel, die in den Kommunen investiert werden sollen, direkt vom Bund. Um diese Bundesmittel GG-konform in den Kommunen einzusetzen, findet eine kabarettreife Rückabwicklung der erfolgten GG-Änderung statt: Versteckt hinter der Diskussion um die „Schuldenbremse“ soll dem Bund in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen jetzt doch wieder der direkte Durchgriff auf die Kommunen gestattet werden. In den Förderbescheiden zum Konjunkturpaket steht deshalb die selbst für die Bundesrepublik bizarre Auflage, dass zwar mit den Investitionsvorhaben sofort begonnen werden könne, es aber erst nach der Änderung des  GG zu beendigen sei. Falls vorher die Koalition zerbricht, stehen alle Kräne still…

Die LINKE fordert - über die aktuellen Notwendigkeiten der Krisenbewältigung hinausgehend  - bessere Rahmenbedingungen für die Entwicklung der lokalen Demokratie und der Bürgerbeteiligung.

Wichtig sind:

  • Aufgaben und Kompetenzen „von unten“ neu ordnen. Dazu müssen Entscheidungskompetenzen und Verantwortung auf der Ebene zusammen geführt werden, auf der die Aufgabenerfüllung für die Bevölkerung am effektivsten und am bürgernächsten erfolgen kann. Das ist in aller Regel die kommunale Ebene. Den Aufgaben müssen die finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen folgen („Konnexitätsprinzip“).
  • Klare Beteiligungs- und Mitentscheidungsrechte für die Kommunen. Dies gilt sowohl für die EU als auch innerhalb des föderalen Systems der Bundesrepublik. Die Spitzenverbände der Kommunen müssen klare Anhörungs- und Beteiligungsrechte erhalten, so wie in Österreich.
  • Finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen herstellen. Erforderlich ist eine nachhaltige Reform der Gemeindefinanzierung mit planbaren eigenen Steuereinnahmen der Kommunen. Dabei ist der Anteil der Kommunen an der Verteilung des Gesamtsteuereinkommens zu erhöhen.
  • Eigene wirtschaftliche Basis für die Kommunen. Kommunale Unternehmen sind zu erhalten und zu fördern, falls möglich sind privatisierte Bereiche der Daseinsvorsorge zu re-kommunalisieren. Zugleich müssen kommunale Unternehmen unter Qualitäts- und Effizienzaspekten reformiert und für eine öffentliche Kontrolle transparent gemacht werden.
  • Strukturveränderungen mit konsequenter Demokratisierung verbinden. Erforderliche Verwaltungs- und Gebietsstrukturreformen sind zu nutzen, um die demokratischen Selbst- und Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie die Entscheidungsräume für die Vertretungskörperschaften und die Bevölkerung deutlich zu erweitern.
  • Statt Standortkonkurrenz interkommunale Kooperation. Das arbeitsteilige Zusammenwirken von Städten, Gemeinden und Landkreisen bis hin zur Etablierung regionaler Wirtschaftskreisläufe ist eine wirksame kommunalpolitische Strategie, um der neoliberalen Markt- und Standortkonkurrenz entgegenwirken zu können.