"Kommunen vor dem Finanzkollaps"

Thesen  zur Fachtagung „Kommunen vor dem Finanzkollaps“,

Dresden 28. November 2009


1. Die Krise der weltweiten Finanzsysteme  hat sich zu einer Krise des weltweiten Wirtschafts- und Handelssystems ausgeweitet.

Damit verbunden ist ein dramatischer Rückgang aller öffentlichen Haushalte. Dieser Einbruch betrifft Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger gleichermaßen. Mit einer Gesundung der staatlichen Einnahmen ist in den Jahren bis mindestens 2013 nicht zu rechnen


2. Die Schwarz-Gelben Steuersenkungspläne tragen zur Vertiefung und Verstetigung der strukturellen Finanznot des Staates und seiner Kommunen bei und sind daher rundweg abzulehnen.

Die den Kommunen vor der Föderalismusreform versprochene Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich ist niemals eingetreten. Im Gegenteil, die krisenbedingten Einnahmeausfälle  werden durch Steuerrechtsänderungen (Konjunkturpakete I – III, Bürgerentlastungsgesetz, auf Pump finanzierte Steuerentlastungen von 24 Mrd. Euro), geplante  Einnahmerückgänge (Solidarpaktmittel) und die immensen Kosten für die Rettung der Banken (Schattenhaushalt SoFFin in Höhe von 480 Mrd. Euro, der Verluste im mindestens zweistelligen Milliardenbereich produzieren wird) verstärkt.


3.Der Verweis auf leere öffentliche Kassen ist kein Argument gegen eine aktive Ausweitung der Kreditaufnahme zur Finanzierung  zeitlich eng befristeter intelligenter Konjunkturprogramme.

Zweifellos befinden sich die öffentlichen Haushalte in starker Bedrängnis. Pauschale Warnungen aber, der Staat stehe vor einer Überschuldung oder gar dem Bankrott, sind unzutreffend. Die mit Blick auf die Finanzhoheit der Länder verfassungsrechtlich problematische „Schuldenbremse“ im Grundgesetz wird sich auch negativ auf die Finanzausstattung der Kommunen auswirken.


4.Die Finanzsituation der meisten Kommunen ist schlecht bis katastrophal. Sie wird sich in den Jahren bis 2013 weiter dramatisch verschlechtern.

Die Ursachen dafür liegen einerseits in den konjunkturbedingten Ausfällen bei der Gewerbesteuer sowie dem kommunalen Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer in Größenordnungen bis zu 30%, die  zeitverzögert vor allem in den Jahren 2011 und 2012 zu verkraften sein werden. Andererseits steigen die Ausgaben vor allem im Sozialbereich stetig an. Das betrifft vorrangig die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, während der Bund seinen Anteil an diesen Kosten ständig verringert, aber auch die Kosten für die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und die Kosten für den KITA-Bereich.


5.Die kommunale Selbstverwaltung wird durch die dramatische Finanzsituation der Kommunen immer weiter ausgehöhlt.

Bei der Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation der Selbstverwaltung sind wichtige Indikatoren, wie viele Kommunen bereits heute in zunehmendem Maße auf Kassenkredite angewiesen sind, um ihre laufenden Ausgaben zu finanzieren, wie viele Kommunen bereits heute unter Haushaltskuratel der Rechtsaufsicht stehen (Haushaltssicherungskonzepte mit strikten Auflagen bezüglich der Überprüfung und Kürzung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben, des Personalabbaus, der Veräußerung von kommunalem Eigentum) und  wie schlecht es seit Jahren um die Investitionskraft vieler Kommunen bestellt ist (keine positive Nettoinvestitionsrate, unzureichende Eigenmittel, um Förderprogramme in Anspruch zu nehmen).


6. Die LINKE stellt sich der dramatischen Finanzsituation in den Kommunen mit einem eigenen Profil.

Sie sucht auf Bundes-, auf Landes- und auf kommunaler Ebene nach konstruktiven politischen Antworten im Interesse der Menschen und einer gestärkten  kommunalen Selbstverwaltung. Dabei geht es nicht darum, die idealtypisch „schönsten“ und kommunalfreundlich- radikalsten Forderungen mit absehbarer Folgenlosigkeit für die Kommunen zu stellen. Vielmehr geht es darum -  den engen Interessenverbund und die gemeinsame finanzielle Notlage von Bund, Land und Kommunen in Rechnung stellend (vertikaler Gleichmäßigkeitsgrundsatz im FAG!) -  sowohl ganz pragmatisch Soforthilfe für die Kommunen zu leisten als auch langfristig angelegte nachhaltige strukturelle Verbesserungen in der Finanzausstattung der Kommunen zu erreichen.


7. Zur besseren Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes bedarf es  eines  verbindlichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechts der kommunalen Spitzenverbände, das im  Grundgesetz verankert werden muss.

Dabei könnten die Regelungen in Artikel 84 Absatz 2 der Sächsischen Landesverfassung Vorbild sein. In diesem Verfahren müssen die kommunalen Belange im Gesetzgebungsverfahren gesichert, die Kostenfolgen und die Kostenerstattung durch den  Gesetzgeber berücksichtigt (Konnexitätsprinzip) sowie die Vollzugsfähigkeit der Gesetze überprüft werden.


8. Die Kommunen brauchen vor allem höhere und weniger konjunkturabhängige Besteuerungsgrundlagen.

Die im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene vorgesehene Kommission zur Zukunft der Gemeindefinanzen sollte nicht allein die kommunalen Steuereinahmen in den Blick nehmen, sondern das Gesamtsystem der Steuerverteilung neu justieren. Dabei muss das grundsätzliche Missverhältnis zwischen den kommunalen Aufgaben und Ausgaben einerseits und der zur Erfüllung  dieser Aufgaben zur Verfügung stehenden Einnahmen andererseits auf den Prüfstand.


9. Die Gewerbesteuer ist und bleibt die Haupteinnahmequelle der Kommunen.

Jede  gesetzgeberische Demontage oder gar Infrage Stellung der Gewerbesteuer ist abzulehnen. Vielmehr geht es darum, die Gewerbesteuer  zu revitalisieren, z. B. über eine Erhöhung der Steuermesszahl, eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage (z. B.  über die Einbeziehung von Selbständigen wie Ärzten, Anwälten etc. bei hinreichend großen Freibeträgen für prekär Selbständige) bis hin zur mittelfristigen Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine kommunale Wertschöpfungsteuer.


10. Ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und/oder an der Lohn- und Einkommenssteuer sollte nachrangig in Betracht gezogen werden.

Da die Gewerbesteuer extrem von der Ertragslage der Gewerbebetriebe abhängig ist (ohne Gewinne keine Steuern, Gefahr der Unplanbarkeit der kommunalen Haushalte durch nachträglichen Rückerstattung von Gewerbesteuern an die Betriebe), sollte auch ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und/oder an der Lohn- und Einkommenssteuer für die Kommunen in Betracht gezogen werden. Hierbei sollte allerdings nicht das FDP-Modell mit einem eigenen kommunalen Hebesatz auf die Einkommenssteuer zur Anwendung gelangen, da dieses zu großen Disparitäten zwischen den einzelnen Kommunen führt. Schließlich ist die fast ausschließliche Abhängigkeit der Landkreise von Finanzzuweisungen des Landes und von der Kreisumlage zu überwinden.


11. Die Kommunen sind vom Bund bei den Kosten für Unterkunft und Heizung  und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit  zu entlasten.

Die Anpassungsformel für die Beteiligungsquote des Bundes an den KdU-Kosten ist nicht wie bisher an der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu orientieren, sondern sachgerecht an den tatsächlichen Kosten  der Unterkunft. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte der Bund eine verbindliche Zusage  für eine angemessene finanzielle Entlastung der Kommunen von weiter steigenden Ausgaben für Sozialleistungen abgeben.


12. Es ist ein neues Verständnis der Kommunen als soziale Dienstleister erforderlich.

Wer gute öffentliche Dienstleistungen der Kommunen z. B. in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, Gesundheit, Pflege, Umweltschutz, Erholung,  Freizeit und Kultur haben will, dem muss das auch das dafür erforderliche Geld wert sein. In exakt diesem Sinne bekennt sich die LINKE auch zu Steuererhöhungen (nach dem Vorbild der skandinavischen Länder).


13. Die Verteilung der Einnahmen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen sowie der Kommunen untereinander sollte auch weiterhin in einem Regel gebundenen Verfahren nach der Aufgaben- und Ausgabenzuordnung erfolgen (Konnexitätsprinzip).

An den bewährten Verteilungsprinzipien des vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes (GMG I) und des horizontalen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes (GMG II) im FAG ist vom Grundsatz her festzuhalten, weil diese Prinzipien den Interessenverbund  zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen berücksichtigen, einen Ausgleich bei unterschiedlichen Einnahmesituationen der verschiedenen Ebenen gewährleisten und ein Mindestmaß an Verlässlichkeit der Finanzzuweisungen für die Kommunen erzeugen.


14. Kommunale Selbstverwaltung muss nicht nur bezahlbar, sondern auch selbst  und vor Ort gestaltbar sein.

Der GMG I und der GMG II müssen mit Blick auf Belastungsverschiebungen zuungunsten der Kommunen durch Bundes- und Landesgesetzliche Regelungen ( die im FAG auszugleichen sind), durch die erfolgte Kreisgebiets-, Verwaltungs- und Funktionalreform (Evaluation des Mehrbelastungsausgleichs), durch demografische Veränderungen und durch die Neujustierung des Zentrale-Orte-Prinzips einer Weiterentwicklung unterzogen werden. Dabei sollte der Grundsatz verfolgt werden, dass über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel noch stärker als bisher vor Ort zu entscheiden ist. Staatliche Vorgaben (z. B. Zweckzuweisungen) sollten nur in unbedingt notwendigem Umfang erfolgen.


15. Die gegenwärtigen Strukturen der Förderpolitik des Freistaates sind zu kleinteilig, zu starr und zu verwaltungsintensiv.

Förderprogramme sollten dort, wo dies sinnvoll ist, pauschaliert und insgesamt flexibler und praktikabler sein. Die Einführung von Regionalbudgets auf der Ebene der 10 Landkreise und der drei Kreisfreien Städte, gegebenenfalls auch auf der Ebene der vier Regionalen Planungsverbände ist zu prüfen. In den Haushaltsplänen des Freistaates ist eine  kommunale Investitionspauschale zu verstetigen.


16.Eine andere Politik ist möglich!Dafür verfügt die LINKE über gute programmatische Grundlagen.

Die LINKE belässt es nicht bei ihrem Protest gegen die herrschende Politik der Umverteilung von unten nach oben, des Sozialabbaus und der Demontage der kommunalen Selbstverwaltung. Vielmehr unterbreitet sie mit ihrem Bundestags- und ihrem SächsischenLandtagswahlprogramm eine Vielzahl von konkreten, aufeinander abgestimmten und bei einer anderen Steuerpolitik auch finanzierbaren Politikangeboten, die zu einer grundlegenden Gesundung der Lage in den Kommunen beitragen. Für die Perspektive bis zum Jahr 2020 hat die LINKE Kommunalpolitische Leitlinien entwickelt, die auf dem Bundesparteitag in Dresden am 11. Dezember 2005 beschlossen wurden. In den Kreistagen, den Stadt- und Gemeinderäten sollten alle sich bietenden  Möglichkeiten  genutzt werden, um durch das Einbringen  von Resolutionen mit Landes- und bundespolitischen Forderungen der Kommunen Druck auf die Regierungen und auf die kommunalen Spitzenverbände Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG) und Sächsischer Landkreistag (SLT) zu machen. Es muss gelingen,  den SSG und den SLT stärker als bisher in ihre natürliche Rolle als mutige Interessenvertreter  für Politikveränderungen zu drängen.


17. Die LINKE wirkt aktiv und prinzipienfest an der Sicherung und der Konsolidierung der kommunalen Haushalte mit.

Oberste Prinzipien für uns sind dabei der Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung  und des Solidarverbunds der Kommunen (im Unterschied zu einer rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise der Kommunalverwaltungen), der Erhalt und die Effizienzverbesserung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, der sorgsame Umgang mit kommunalem Eigentum und die Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommunen bei gleichzeitig notwendiger Effizienzverbesserung. Dem Verkauf von kommunalen Unternehmen der Daseinsvorsorge kann nicht zugestimmt werden.


18. Zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben sind ein vertrauensvoller Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalverwaltungen sowie eine enge Verzahnung mit den Personalvertretungen notwendig.

Es darf keine Strukturdebatte, keine Ausgliederung, keine Stellenstreichungen ohne Anhörung geben. Vor jede Personaldiskussion muss eine (möglichst externe) Aufgabenkritik geschaltet sein. Reformen können nur gemeinsam mit den Beschäftigten gelingen, niemals aber gegen deren Willen.


19. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen in den Kommunalverwaltungen sind zu vermeiden.

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist im Gegenzug unbedingtes berufliches Engagement, die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen und zur Einarbeitung in neue komplexe Sachgebiete, erforderlichenfalls auch mit einem Wechsel des Arbeitsorts zu erwarten. Die  Übertragung qualitativ neuer Aufgaben auf die Kommunen z. B. infolge einer Verwaltungsreform darf nicht als Vorwand für einen schleichenden Personalabbau dienen, um eine so genannte Effizienzrendite darzustellen. Vielmehr ist in diesen Fällen  eine entsprechende zusätzliche Personalausstattung dauerhaft zu sichern. Lassen sich im Einzelfall Personalreduzierungen dennoch nicht vermeiden, sind flexible Arbeitszeitregelungen zu favorisieren. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren: „ Zuerst die Häuptlinge, dann die Indianer“.


20. Profilbestimmender Grundzug der Arbeit der LINKEN in den Kommunen muss stärker noch als bisher das Bestreben nach  tatsächlicher Mitbestimmung  der Einwohner bei der  Erstellung von Lösungen des kommunalen Gemeinwohls sein, verbunden mit einem deutlichen Mehr an direkter Demokratie.

Voraussetzung dafür ist die unbedingte Transparenz der Haushaltsaufstellung und –bewirtschaftung sowie der Finanzbeziehungen zu den kommunalen Betrieben. Die LINKE wird die Schaffung der erforderlichen Bedingungen für und die Aufstellung von Bürgerhaushalten in den Städten, Gemeinden und Landkreisen fördern. Sie wird generell eine Politik verfolgen, die auf Herstellung  von Öffentlichkeit und  Transparenz gerichtet ist (raus aus den Sitzungszimmern!).  Vor-Ort-Gespräche mit Betroffenen, Anhörungen, Petitionen, Beteiligungsverfahren, Bürgerbegehren und –entscheide sowie außerparlamentarische Aktionen sind für uns kein „schmückendes Beiwerk“, sondern untrennbarer Bestandteil LINKEr Kommunalpolitik.